Unlizenzierte Software: Anti-Piraterie-Lobby BSA zahlt Belohnung für Hinweisgeber

Die Business Software Alliance sucht in Deutschland Hinweise auf unerlaubte Nutzung von Software in Unternehmen – und zahlt dafür erstmals auch hierzulande Belohnungen.

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Die Business Software Alliance (BSA) zahlt Belohnungen für Hinweise auf Nutzung unlizenzierter Software in Unternehmen. In Deutschland fährt sie nun dafür ebenso wie seit einiger Zeit in den USA, Großbritannien oder den Niederlanden die Kampagne No Piracy, für die sie auch auf Facebook wirbt. Dabei geht die BSA davon aus, dass in Deutschland jede vierte Software unautorisiert genutzt wird; Belohnungen führten zu einem sprunghaften Anstieg von Hinweisen auf unlizenzierte Software in Unternehmen.

Mit diesem Bild wirbt die BSA für ihr Kopfgeld

Belohnungen zahlt der Verband nur für Hinweise, die zu einem für die BSA oder ihre Mitgliedsfirmen erfolgreichen Urteil oder Vergleich führen. Die Höhe der Belohnung beträgt maximal 10 Prozent des Schadensersatzes und höchstens 10.000 Euro. Die BSA zahlt keine Belohnungen für Hinweise auf Lizenzverstöße durch Privatpersonen.

"Wenn ein fundierter Hinweis bei uns eingeht, ergreifen wir die notwendigen rechtlichen Mittel gegen das betroffene Unternehmen. Dies können zivilrechtliche, aber auch strafrechtliche Maßnahmen sein, die uns ermöglichen, den Hinweis aufzuklären und die notwendigen Beweise zu sichern", erläutert Georg Herrnleben von der BSA. "Aufgrund der klaren Sach- und Rechtslage kommt es häufig bereits außergerichtlich zu Schadensersatzzahlungen und einer vollständige Lizenzierung der eingesetzten Software durch die betroffenen Unternehmen."

Auf der Website zu der Kampagne können die Hinweisgeber in einem Formular zwischen verschiedenen Arten der unautorisierten Softwareverwendung auswählen. Das sind "User-Piraterie" in Unternehmen; Unternehmen, die illegale Software verkaufen oder vertreiben sowie Webseiten oder Personen, die illegale Software verkaufen. Die Hinweisgeber sollen außer der genauen Beschreibung für den Fundort der Software ihren Namen, Telefonnumer und E-Mail-Adresse angeben. Die Angaben würden vertraulich behandelt, versichert die BSA. (anw)