Unternehmen wollen Waren mit Drohnen innerhalb Europas ausliefern

Drohnen sollen Waren über Landesgrenzen bringen. Das ist der Plan von einem Drohnen-Entwickler und einem Logistik-Konzern. Die rechtlichen Grundlagen sind da.

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Dronamics Drohne

(Bild: Dronamics)

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Von
  • dpa

Der Drohnen-Entwickler Dronamics und das Logistik-Unternehmen Hellmann wollen vom kommenden Jahr an zeitkritische Waren per Mittelstreckendrohne transportieren. Das teilten beide Firmen am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Verweis auf ihre Kooperation mit.

Erste Transportflüge seien innerhalb Europas geplant, da die rechtlichen Rahmenbedingung innerhalb der Europäischen Union länderübergreifende unbemannte Flüge ermöglichten. "Ziel von Dromamics ist es, als erstes Unternehmen eine Betriebsgenehmigung für internationale Flüge in Europa zu erhalten", hieß es.

Das Unternehmen Dronamics mit Sitz in London und im bulgarischen Sofia hat eigenen Angaben zufolge eine Transportdrohne mit 16 Metern Spannweite entwickelt, die 350 Kilogramm Fracht transportieren und bis zu 2500 Kilometer weit fliegen kann. Vor allem in der Automobilindustrie und im Gesundheitswesen gebe es eine wachsende Nachfrage nach grenzüberschreitenden, schnellen Transportlösungen, sagte der global verantwortliche Hellmann-Manager für Luftfracht, Jan Kleine-Lasthues. "Drohnentransporte werden die Logistikbranche insbesondere im Bereich der zeitkritischen Transporte mittelfristig stark verändern."

Im April hatte der Flughafen Rostock-Laage mitgeteilt, dass dort voraussichtlich ab 2022 Transportdrohnen der Firma Dronamics stationiert werden sollen. Weitere geplante Standorte in Deutschland sind Dronamics zufolge Paderborn-Lippstadt und Weeze in Nordrhein-Westfalen.

Bislang hätten sich mehr als 60 Flughäfen in 28 Ländern für das künftige Drohnen-Netzwerk angemeldet, sagte der Geschäftsführer und Mitbegründer von Dronamics, Svilen Rangelov. Knapp 40 der angemeldeten Flughäfen liegen demnach in Europa. Sobald die Genehmigungen vorliegen, könnte der Drohnen-Transport zwischen diesen Flughäfen beginnen.

Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass der Betrieb von Transportdrohnen bei den zuständigen Luftfahrtbehörden beantragt werden kann. "Die rechtlichen Grundlagen für Drohnen-Transportflüge im EU-Rechtsrahmen wurden mit der jüngsten Änderung des nationalen Rechts im Bereich der unbemannten Luftfahrt in diesem Monat geschaffen", schrieb eine Sprecherin. "Für den Einsatz von sehr vielen Drohnen empfiehlt sich die Beantragung eines Betreiberzeugnisses, damit nicht jeder Betrieb einzeln genehmigt werden muss. Zuständig hierfür ist das Luftfahrt-Bundesamt."

(kbe)