Unternehmer-Verband attackiert virtuellen Arbeitsmarkt des Bundes
Die Bundesanstalt fĂŒr Arbeit wiederholt Angebot zur Kooperation mit den Online-StellenmĂ€rkten.
Der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco [1] kritisiert die Bundesanstalt fĂŒr Arbeit (BA [2]). Nach dem Scheitern der Verhandlungen [3] mit den Betreibern privater Online-Jobbörsen wolle die BA "offenbar im Wettbewerb statt in Kooperation" mit diesen seinen virtuellen Arbeitsmarkt [4] (VAM) realisieren.
"Es gibt mehr als 400 funktionierende Online-StellenmĂ€rkte in Deutschland und keinen Bedarf, mit ĂŒber 50 Millionen Euro Steuergeldern noch einen weiteren staatlichen zu schaffen", kritisiert Kai Deininger, Leiter der Initiative Arbeitsmarkt im Verband der deutschen Internet-Wirtschaft: "Das wĂ€re ungefĂ€hr so, als ob der Staat auf einmal kostenlosen Internet-Zugang anböte und damit als Konkurrent der Internet Service Provider auftrĂ€te oder mit einer eigenen tĂ€glichen Gratis-Stellenzeitung in den Wettbewerb mit den Tageszeitungen eintrĂ€te."
Keine Einigung hatte es zuvor gegeben, weil die BA angeboten hatte, Nutzer und Stellenangebote provisionsfrei an die privaten Online-StellenmĂ€rkte weiterzureichen. Der eco-Verband wertet dies in einer Mitteilung als "Beispiel fĂŒr das mangelnde VerstĂ€ndnis der BA ĂŒber das Marktgeschehen: Die privaten StellenmĂ€rkte weisen heute schon deutlich höhere Nutzerzahlen als die BA auf, und die kostenlose Veröffentlichung von Stellenanzeigen behindere den Markt statt ihn zu fördern."
Die BA erneuerte unterdessen ihr Angebot zur Zusammenarbeit. "Kooperierende Jobbörsen können durch den Zugang von Kunden und Besuchern aus dem VAM mit einer Steigerung der Besucherzahlen und ihrer Werbeeinnahmen sowie mit zusĂ€tzlichen UmsĂ€tzen durch die provisionsfreie Weiterleitung von Stellenangeboten rechnen. Bewerber- und Stellenprofile können zwischen den Arbeitsmarktpartnern ausgetauscht werden (Cross-Posting)", heiĂt es in einer Stellungnahme. Weiterhin stellte die Bundesanstalt klar, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, ihr Dienstleistungsangebot nicht auf arbeitslose Bewerber mit geringen Qualifikationen zu beschrĂ€nken. Der gesetzliche Auftrag schlieĂt auch besonders qualifizierte Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber mit ein. (tol [5])
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[1] http://www.eco.de
[2] http://www.arbeitsamt.de
[3] https://www.heise.de/news/Gespraech-des-Arbeitsamts-mit-Online-Jobboersen-gescheitert-84141.html
[4] https://www.heise.de/news/Auf-dem-Weg-zum-virtuellen-Arbeitsmarkt-81955.html
[5] mailto:tol@heise.de
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