Unzureichende Hinweise auf Handy-Verbot im Krankenhaus

Krankenhäuser weisen häufig nicht ausreichend auf das in ihren Räumen geltende Handy-Verbot hin, warnt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen.

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  • dpa

Krankenhäuser weisen häufig nicht ausreichend auf das in ihren Räumen geltende Handy-Verbot hin, warnt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei beruft sie sich auf eine in 19 Krankenhäusern in Köln und Düsseldorf vorgenommene Stichprobe. So hätten bei zwei von drei untersuchten Krankenhäusern bereits im Eingangsbereich Schilder mit einem Hinweis auf das Handy-Verbot gefehlt, heißt es in der von der Verbraucherzentrale herausgegebenen Zeitung Verbraucher Aktuell (Ausgabe 4/2002). Selbst vor den Eingängen zur Intensivstation hätten nur 8 der 19 Hospitäler auf die untersagte Nutzung des Mobiltelefons hingewiesen.

Durch das mobile Telefonieren könnten lebenswichtige Geräte in Operationssälen und auf Intensivstationen gestört werden, betont die Verbraucherzentrale. Nach dem Medizinproduktegesetz müssten Krankenhausbetreiber und Ärzte dafür sorgen, dass Patienten nicht durch die Fehlfunktion von Geräten geschädigt würden, heißt es weiter. Daher seien Ärzte und Pflegepersonal im Verdachtsfall sogar zu Handykontrollen verpflichtet. (dpa) / (jk)