Urheberrecht: Streit um Intranet-Regelung flammt wieder auf

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" kritisiert Bundesjustizministerin Zypries.

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Von
  • Richard Sietmann

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine transparente Evaluierung des umstrittenen Paragraphen 52a des Urheberrechtsgesetzes angemahnt. Dieser Paragraph regelt seit der Neufassung des Urheberrechts im Jahre 2003 die Bedingungen, unter denen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" oder "von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung" über ein Intranet "öffentlich zugänglich" machen dürfen.

Dem Börsenverein des deutschen Buchhandels als Interessenvereinigung der Verleger, der den Paragraphen 52a als verfassungswidrig ansieht, habe das Justizministerium Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben, dagegen sei das Aktionsbündnis als Interessenvertretung von Bildung und Wissenschaft bislang nicht in die Evaluierung einbezogen worden, kritisiert dessen Sprecher, der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen. Es könne nicht sein, betont Kuhlen in einem Brief an die Ministerin, "dass diejenigen, die vom Paragrafen 52a am meisten betroffen sind, an der anstehenden Entscheidung nicht beteiligt werden".

Im Vorfeld der Urheberrechtsnovellierung vom September 2003 hatte der Börsenverein in einer Anzeigenkampagne das Schreckgespenst einer Enteignung der Wissenschafts- und Schulbuchverlage beschworen, die durch die nach Paragraph 52a zulässige Nutzung digitaler Kopien in geschlossenen Nutzergruppen zu nicht-kommerziellen Unterrichts- und Forschungszwecken eintrete. Die Kampagne zeigte Wirkung: Die verunsicherte Regierungskoalition stimmte unter dem Druck der Oppositionsparteien einer Erprobungsphase und zeitlichen Befristung der Regelung bis Ende 2006 zu.

Der Paragraph 52a wird ersatzlos wegfallen, wenn der Gesetzgeber die Befristung nicht aufhebt, verlängert oder eine modifizierte Regelung an seine Stelle setzt. Zu diesem Zweck sollte er vor Ablauf der Befristung einer Überprüfung unterzogen werden. Jetzt befürchtet das Aktionsbündnis, dass diese Überprüfung angesichts der angestrebten Neuwahl des Bundestages verschleppt wird; damit käme die zugunsten von Bildung und Wissenschaft eingeführte Einschränkung der Urheber- und Verwertungsrechte unter die Räder. Dem Bündnis gehören die Fraunhofer Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Leibniz-Gemeinschaft (WGL), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Wissenschaftsrat sowie mehr als hundert wissenschaftliche Fachgesellschaften und der Verein "Schulen ans Netz" an. (Richard Sietmann) / (jk)