Urheberrechtspauschale auch für langsame Scanner und Faxe

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Urheberrechtsabgaben nun auch auf Scanner und Faxgeräte mit einer Leistung von weniger als zwei A4-Seiten pro Minute vorschreibt.

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Von
  • Tim Gerber

Der Bundestag hat heute ein Gesetz beschlossen, welches Urheberrechtsabgaben nun auch auf Scanner und Faxgeräte mit einer Leistung von weniger als zwei A4-Seiten pro Minute vorschreibt. Bislang waren so langsame Geräte von der Abgabe ausgenommen, weshalb die Hersteller ihre Einsteigermodelle oft per Twaintreiber ausbremsten. Diese "Paragraf-54-Bremse" lässt sich jedoch durch die Verwendung einer ausländischen Treibervariante aus dem Internet leicht umgehen.

Die Leistungsbeschränkung können sich die Scannerbauer mit Inkrafttreten des Gesetzes sparen, müssen dann jedoch für jedes verkaufte Gerät eine Gebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort abführen. Deren konkrete Höhe muss zwischen den Herstellern und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Die mit dem Gesetzesvorhaben im Rechtsausschuss befassten Abgeordneten sahen daher auch keine Gefahr, dass es "hierdurch zu unangemessenen Belastungen kommen" könne. (Bundestags-Drucksache Nr. 14/3418)

Der Branchenverband BITKOM befürchtet hingegen, derartige Geräte könnten künftig aus dem benachbarten Ausland bezogen werden, wo derartige Abgaben in der Regel nicht vorgesehen sind. Man sei zwar generell für den Schutz des geistigen Eigentums, halte die nun getroffene Regelung jedoch nicht für praktikabel und zeitgemäß, sagte BITKOM-Sprecherin Kathrin Brehme der c't. Man strebe eine Harmonisierung auf europäischer Ebene an, die derzeit jedoch nicht in Sicht sei.

Mehr in Telepolis: Bundestag beschließt Kopierabgaben auf Scanner und Faxgeräte (tig)