Urteil: Julian Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden

Julian Assange darf wegen der Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden, nicht ausgeliefert werden. Das hat das zuständige Gericht entschieden.

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(Bild: Katherine Da Silva/Shutterstock.com)

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Großbritannien darf den Wikiealks-Gründer Julian Assange nicht an die USA ausliefern. Das hat das zuständige Gericht in London entschieden und das Urteil mit den Haftbedingungen begründet, die den 49-jährigen Australier erwarten würden. Im Falle einer Verurteilung würden in den Vereinigten Staaten bis zu 175 Jahre Haft drohen. Die USA haben bereits angekündigt gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. In dem Urteil wird außerdem die Freilassung Assanges angeordnet.

Die Richterin begründete ihre Entscheidung unter anderem mit dem psychischen Gesundheitszustand des Wikileaks-Gründers. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Schon während seiner Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien hatten Angehörige und Beobachter immer wieder Sorgen über Assanges Gesundheitszustand geäußert. In der Pandemie durfte er nur sehr eingeschränkt Besuch empfangen, auch Telefonate nach draußen waren nicht unbegrenzt möglich.

Nach der bereits eingelegten Berufung durch die Vertreter der US-Regierung könnte das Verfahren um Assanges Abschiebung schließlich vor den britischen Supreme Court gehen und am Ende vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden werden.

Assange sitzt seit April 2019 Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in London, zuvor hatte er jahrelang in der Londoner Botschaft Ecuadors Zuflucht gefunden. Die USA fordern seine Auslieferung und werfen ihm vor, gemeinsam mit Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan entwendet und veröffentlicht zu haben. Dadurch seien unter anderem US-Informanten in Gefahr gebracht worden, lautet der Vorwurf. Andere sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Das Vorgehen gegen ihn sei ein Angriff auf die Pressefreiheit.

Bis zuletzt hatten verschiedene Gruppierungen gefordert, Assange nicht an die USA auszuliefern, darunter auch eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien. Die Organisation Reporter ohne Grenzen hatte sogar die sofortige Freilassung des Wikileaks-Gründers gefordert. "Die USA wollen ein Exempel statuieren und eine abschreckende Wirkung auf Medienschaffende überall auf der Welt erzielen", meinte der Geschäftsführer von deren deutscher Sektion: "Hier stehen die Zukunft von Journalismus und Pressefreiheit weltweit auf dem Spiel."

[Update 4.1.2021 14:45 Uhr:]

Über eine Freilassung von Wikileaks-Gründer Julian Assange auf Kaution wird an diesem Mittwoch in London entschieden. Das kündigte Richterin Vanessa Baraitser am Montag an. Assanges Anwälte hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, nachdem das Gericht eine Auslieferung des 49-Jährigen an die USA abgelehnt hatte. Baraitser hatte zur Begründung auf den Gesundheitszustand des gebürtigen Australiers sowie die Furcht vor einem Suizid in US-Isolationshaft verwiesen.

(mho)