UsedSoft AG in der Schweiz in Konkurs

Die Schweizer Einkaufsgesellschaft des Gebrauchtsoftwarehändlers UsedSoft musste Ende Mai Zahlungsunfähigkeit anmelden. Meinungsverschiedenheiten mit einem Investor sollen Ursache für die Schieflage sein, erklärte Deutschlandchef Peter Schneider.

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Die in der Schweiz ansässige Einkaufsgesellschaft des Gebrauchtsoftwarehändlers UsedSoft musste schon im Mai 2011 beim zuständige Kantonsgericht Zug Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, die Aktiengesellschaft befindet sich inzwischen in Auflösung. Gerichtliche Auseinandersetzungen – beispielsweise mit Adobe oder Oracle – stünden in keinerlei Zusammenhang mit den akuten Zahlungsschwierigkeiten, teilte Peter Schneider, Geschäftsführer der HHS UsedSoft GmbH in Deutschland, mit.

Ursache für die Schieflage seien allein "Meinungsverschiedenheiten mit einem Investor". Zudem habe keine der UsedSoft-Gesellschaften – weder die AG noch die Niederlassungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – "Verbindlichkeiten bei Banken, Mitarbeitern, Sozialkassen oder Finanzämtern", betonte Schneider. Der Vertrieb von Gebrauchtsoftware werde daher auch unverändert fortgeführt: Für die Kunden ändere sich nichts, man wolle weiterhin "auf derselben Rechtsgrundlage" liefern. Allerdings, so räumte Schneider ein, müssten die Ländergesellschaften den bisher zentralen Einkauf nun jeweils in Eigenregie organisieren.

Nach schweizerischem Recht hatte UsedSoft beim Handel mit Gebrauchtsoftware und den entsprechenden Lizenzen bisher keine ernsthaften Probleme. Ein im Mai 2011 ergangenes Urteil des Kantonsgerichtes Zug hatte UsedSoft in einer Auseinandersetzung mit Adobe den Rücken gestärkt: Das Gericht wies die Forderungen des Herstellers ab, den Vertrieb von Adobe-Software durch UsedSoft zu unterbinden.

Innerhalb der EU sind die vielschichtigen Fragen rund um den Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware allerdings noch immer offen. Um beispielsweise klären zu lassen, wie die europäische Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen auszulegen ist, hat der Bundesgerichtshof im Februar 2011 einen Rechtsstreit zwischen Oracle und UsedSoft an den EuGH verwiesen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung gilt in der EU aber weiterhin die Regelung, dass der Handel sogenannter Gebrauchtlizenzen von der Zustimmung des Herstellers abhängig ist. Das Landgericht Frankfurt hat UsedSoft unterdessen verboten, Notartestate zu verwenden, die eine rechtmäßige Übertragung von Lizenzen belegen sollen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (map)