UsedSoft-Kunde haftet
Das Urteil des LG Frankfurt am Main dĂŒrfte viele KĂ€ufer von gebrauchten Softwarelizenzen in Unruhe versetzen: Nicht der HĂ€ndler, sondern sie selbst mĂŒssen die RechtmĂ€Ăigkeit des Kaufs sicherstellen.
Bis zu 50 Prozent und mehr können KĂ€ufer beim Erwerb von "gebrauchter Software" sparen. Dass solche Angebote aber unter UmstĂ€nden mit groĂen finanziellen Risiken [1] verbunden sind, zeigt ein aktuelles Urteil. So hat das Landgericht Frankfurt am Main [2] am 06. 7. 2011 (Az.: 2-06 O 576/09) einen UsedSoft [3]-Kunden wegen Verwendung von "gebrauchter Software" [4] zu Unterlassung, Auskunftserteilung und Löschung der installierten Software verurteilt. AuĂerdem muss der KĂ€ufer auch noch Schadenersatz zahlen und die gesamten Kosten des Prozesses ĂŒbernehmen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskrĂ€ftig und Beobachter gehen davon aus, dass der betroffene Kunde Revision einlegen wird, dennoch dĂŒrfte der Schock bei anderen Kunden nicht unerheblich sein. SchlieĂlich wĂ€hnte sich der Verurteilte genau wie die meisten anderen Kunden auf der sicheren Seite.
Das Gericht begrĂŒndete sein Urteil damit, dass der KĂ€ufer nicht mal ansatzweise nachweisen konnte, dass er die gebrauchte Software rechtmĂ€Ăig erworben hat. Das muss er laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [5] (BGH) aber. Demnach muss sich "jeder Nutzer eines urheberrechtlich geschĂŒtzten Werkes Gewissheit vom EinverstĂ€ndnis des Rechtsinhabers verschaffenâ (BGH GRUR 1988, 373, 375 â Schallplattenimport III). Ob das im TagesgeschĂ€ft wirklich praktikabel ist, ist eine andere Geschichte.
In diesem Fall hat der Kunde aber durchaus versucht, dieser Pflicht nachzukommen bzw. sich darauf verlassen, dass die vom VerkĂ€ufer ausgestellten Dokumente diesen Nachweis erbringen. Das tun sie aber nicht. "Die notarielle BestĂ€tigung [6], die die hierzu erforderlichen Parameter nicht nennt, genĂŒgt nicht. Die Beklagten hĂ€tten den wirksamen Erwerb der ihnen vermeintlich durch die HHS usedSoft GmbH ĂŒbertragenen Lizenzen verifizieren mĂŒssen, zumal zum Zeitpunkt der unberechtigten WeiterverĂ€uĂerung bereits Streit ĂŒber die ZulĂ€ssigkeit des Handels mit gebrauchter Software bestandâ, so das Gericht in seinem Urteil. Mit anderen Worten: gerade weil es diesen Dauerstreit [7] gibt, hĂ€tte sich der Kunde ohne Absicherung nicht auf den Handel [8] einlassen dĂŒrfen.
So hĂ€tte der Kunde nicht nur seinen Lizenzerwerb, sondern auch alle anderen Zwischenschritte des Verkaufs bis hin zu dem ersten Erwerber (so genannte Rechtekette) lĂŒckenlos nachweisen mĂŒssen. Das konnte der Kunde nicht. Doch "notarielle BestĂ€tigungenâ, âLieferscheineâ oder sonstige Dokumente, die der HĂ€ndler ausstellt, genĂŒgen â zumindest vor diesem Gericht â als Nachweis nicht.
"Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht bloĂ auf selbst erstellte Lizenzurkunden, ânotarielle BestĂ€tigungen' und âLieferscheine' verlassen sollten, wenn sie âgebrauchte Softwareâ erwerben wollenâ, kommentiert Swantje Richters, Justiziarin von Microsoft Deutschland [9], das Urteil. "SchlieĂlich hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1994 klargestellt, dass derjenige, der behauptet, Nutzungsrechte erworben zu haben, den Erwerb der Rechte konkret darlegen und beweisen muss."
Bei UsedSoft sieht man das naturgemÀà ganz anders: "Microsoft versucht hier erneut, mit einem Einzelfall den ganzen Software-Gebrauchthandel zu kriminalisieren. Tatsache ist: Viele andere deutsche Gerichte haben das UsedSoft-GeschĂ€ftsmodell immer wieder bestĂ€tigt. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen hat das Notartestat-Modell ausdrĂŒcklich nicht beanstandet. Microsoft versucht lediglich, die UsedSoft-Kunden einzuschĂŒchtern und an unsere Quellen zu gelangen, um diese auszutrocknen. Wir können unseren Kunden nur dringend raten, sich davon nicht einschĂŒchtern zu lassen", erklĂ€rte ein Unternehmenssprecher. (gs [10])
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[1] https://www.heise.de/hintergrund/Billig-aber-legal-273520.html
[2] http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/
[3] https://www.heise.de/news/UsedSoft-AG-in-der-Schweiz-in-Konkurs-1269985.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Streit-um-Gebrauchtsoftware-Adobe-hat-gewonnen-UsedSoft-aber-auch-1246070.html
[5] https://www.heise.de/news/BGH-will-ueber-Handel-mit-Gebrauchtsoftware-entscheiden-862454.html
[6] https://www.heise.de/hintergrund/UsedSoft-und-die-Notartestate-Die-Folgen-des-Verbots-1247026.html
[7] https://www.heise.de/news/Gebrauchtsoftwarehandel-EuGH-soll-deutsche-Rechtsgrundlage-pruefen-1182730.html
[8] https://www.heise.de/news/Gebraucht-Software-Handel-verbieten-ist-einfacher-als-Regelungen-zu-gestalten-1106072.html
[9] https://www.heise.de/news/Microsoft-geht-gegen-Gebrauchtsoftware-Haendler-Usedsoft-vor-207320.html
[10] mailto:gs@ct.de
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