VDZ: Digitales Adressbuch des Gesundheitswesens gestartet

Die Projektgesellschaft Gematik hat den Verzeichnisdienst der telematischen Infrastruktur gestartet. Er wird von den "Vertrauensdienstleistern" befĂĽllt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen

(Bild: THICHA SATAPITANON/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Zum 1. Dezember hat die Gematik den Verzeichnisdienst der telematischen Infrastruktur (VZD) gestartet. Darin werden per Gesetz alle Ă„rztinnen und Ă„rzte gespeichert, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen. AuĂźerdem soll der Verzeichnisdienst alle Informationen ĂĽber Praxen enthalten, die mit einer SMC-B-Karte und einem Konnektor an die telematische Infrastruktur (TI) angeschlossen sind.

Der Verzeichnisdienst soll von sogenannten "Vertrauensdienstleistern" gefüttert werden. Erste Unternehmen wie Medisign melden, dass sie mit dem Befüllen des Verzeichnisdienstes begonnen haben. Medisign beginnt demnach mit den Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigungen von Westfalen-Lippe, Nordrhein und Bayern, die beim diesem Dienstleister eine SMC-B bestellt hatten.

Die Basiseinträge einer Arztpraxis wie Adresse, Betriebsstättennummer und das öffentliche Verschlüsselungszertifikat des Praxisausweises werden dabei in den VZD übertragen. Von den Ärzte- und Zahnärztekammern werden die Daten um die persönlichen Daten der Ärztinnen und Ärzte, die Facharztbezeichnung und den öffentlichen Zertifikatsschlüssel des elektronischen Heilberufeausweises ergänzt. Perspektivisch sollen die Daten der Psychotherapeuten folgen, wenn ihr elektronischer Psychotherapeutenausweis verfügbar wird.

Das VZD soll in Zukunft bei der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation (KIM = Kommunikation in der Medizin) eine wichtige Rolle spielen. Es spielt auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) eine Rolle, die in der Version 1.1 am 1. Januar 2021 an den Start gehen soll. Nur Ärzte, die im VZD gelistet sind, können eine solche Patientenakte anlegen. Umgekehrt kann ein Patient einem Arzt nur dann ein Zugriffsrecht auf seine elektronische Akte erteilen, wenn dieser im VZD steht. Die ePA startet im Januar zu einem "erweiterten Feldtest". Ab dem 30. Juni 2021 sind niedergelassene Ärzte dazu verpflichtet, eine ePA anzulegen, wenn ein Versicherter dies wünscht. Ab 1. Januar 2022 sind die Krankenhäuser zur Nutzung oder Befüllung einer ePA verpflichtet.

(vbr)