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VOI-Mitglieder verlangen Lockerung der Signaturvorschriften [Update]

Nach Auffassung von Mitgliedern des Verbands Organisations- und Informationssysteme (VOI) lassen sich viele Vorgänge mit einfacheren Verfahren ebenso sicher erledigen wie mit einer qualifizierten Signatur.

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Von
  • Christian Kirsch

Auf einem CeBIT-Forum zum Thema digitale Signatur forderte die Arbeitsgruppe CCES (Competence Center Elektronische Signaturen) des Verbands Organisations- und Informationssysteme e.V. (VOI) eine Lockerung von Vorschriften der Zivilprozessordnung und des BGB, die sich auf die qualifizierte elektronische Signatur beziehen. In vielen Fällen benachteiligten sie technisch gleichwertige Verfahren, meinte der Leiter des CCES, Rolf Schmoldt.

Aus technischer Sicht spreche nichts gegen die Kombination von fortgeschrittenen Signaturen mit manuellen digitalisierten Unterschriften. Schriftsachverständige können nach Schmoldts Auffassung solche elektronisch erfassten und gespeicherten Unterschriften ebenso gut oder sogar zuverlässiger bestimmten Personen zuordnen. Die zur Sicherung der Integrität des Dokuments erforderlichen asymmetrischen Schlüssel ließen sich ohne Schwierigkeiten bei Bedarf erzeugen. Der öffentliche Schlüssel sei ohnehin Teil der digitalen Signatur, der private für die Prüfung der Integrität nicht erforderlich. Er könne deshalb sofort wieder vernichtet werden.

Nach Meinung des CCES könnten bei Nutzung dieses Verfahrens viele Geschäftsprozesse ohne Papier sicher abgewickelt werden. Da die eigenhändige Unterschrift allgemein bekannt und etabliert sei, stoße ihr Einsatz auf weniger Hürden als die Verwendung von Smartcards mit Zertifikaten, die teuer in der Anschaffung sowie im Betrieb und umständlich zu handhaben seien.

Update: Anders als auf dem Cebit-Forum und in der Meldung ursprünglich dargestellt, fordert nicht der VOI eine Gesetzesänderung, sondern lediglich einige Mitglieder. Der VOI hat zu diesem Thema bislang keine einheitliche Position. (ck)