VR und AR verboten: Apple schreibt visionOS-App-Bezeichnungen vor

Apple ist bekanntermaßen stark aufs Marketing bedacht. Bei den Begrifflichkeiten für sein neues Mixed-Reality-Headset haben Entwickler einiges zu beachten.

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Apples Vision Pro in Seiteansicht​

Apples Vision Pro in Seiteansicht.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 3 Min.

Apple macht seinen Entwicklern in Sachen Wortwahl sehr genaue Vorgaben, wenn es um die Vision Pro und visionOS-Apps geht. Auf einer neuen Website, die erklärt, wie Anwendungen für das Mixed-Reality-Headset am besten eingereicht werden, schreibt der Konzern, Developer sollten in den Beschreibungstexten weder Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR), Extended Reality (XR) noch Mixed Reality (MR) verwenden. "Bezeichnen Sie Ihre Anwendung als Spatial-Computing-App", so Apple. (Die offizielle deutsche Übersetzung des Begriffs, die Apple verwendet, lautet "räumliches Computing".)

Insgesamt gilt, dass Entwickler, Apples "Style Guidelines" für die Vision Pro und visionOS folgen müssen. Dazu zählt auch die Schreibweise und Typografie (alle Anfangsbuchstaben bei "Apple Vision Pro" groß, keine Trennung über zwei Zeilen) und die Verwendung des Begriffs "App Store" ohne visionOS. Weiterhin soll man das Headset nicht generisch als "Headset" bezeichnen und darf "Apple Vision Pro" nicht als Teil des App-Namens verwenden, sondern nur in der Beschreibung.

Apple liefert außerdem Bildbeispiele mit, wie Screenshots ausgeführt werden sollen, die Verwendung von Privacy Labels für die Datenschutzbedingungen und Angaben zur Unterstützung von Spielecontrollern. Das App-Icon muss ein "rundes 3D-Objekt" inklusive einer Hintergrundschicht sowie ein bis zwei zusätzlichen Schichten sein. "App-Icons können sich leicht vergrößern, wenn sie betrachtet werden." Icons von iOS- und iPadOS-Apps erscheinen als "quadratische Assets mit abgerundeten Ecken". Entwickler sollten die Angaben ernst nehmen – halten sie sich nicht daran, droht schlimmstenfalls die Ablehnung ihrer App durch das App-Review-Team.

Die extrem genau gehaltenen Vorgaben zeigen, dass Apple versucht, die Einführung der Vision Pro möglichst so zu orchestrieren, wie es sich das Marketing des Unternehmens vorstellt. Dazu gehört auch, wie Journalisten das Headset testen dürfen. Wie der Bloomberg-Journalist Mark Gurman berichtet, soll es ab dem 16. Januar zu ersten Hand-ons mit Medienvertretern und YouTubern kommen, später, am 23. Januar, dann zu einem weiteren Treffen. Erst dann erhält die Presse ein Gerät. Die ersten Reviews der Vision Pro sollen dann Ende Januar erscheinen, bevor das Headset dann am 2. Februar in den Verkauf geht.

Unklar ist nach wie vor, wann die Vision Pro nach Europa kommt. Sie wird zunächst nur in den Vereinigten Staaten eingeführt. Es wird damit gerechnet, dass dann zunächst englischsprachige Länder folgen, so könnte Großbritannien relativ schnell versorgt werden. Dies erinnert an die Einführung des ersten iPhone, das im Sommer 2007 in den USA erschien, im Herbst dann nach Deutschland kam.

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(bsc)