Verbände fordern Nachbesserungen bei Abhör-Entschädigungen

Telekommunikationsunternehmen sollen künftig für die Übernahme von Überwachungsaufgaben pauschal entschädigt werden. Die Telekommunikations- und Internet-Industrie begrüßt die Initiative, hat aber noch ein paar Forderungen parat.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Am gestrigen Donnerstag fand im Bundestag die erste Anhörung zum Gesetzesentwurf für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Das Gesetz will Unternehmen eine "angemessene Entschädigung" für Abhördienstleistungen gewähren. Vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes hatte die Deutsche Post diese Aufgaben quasi als Amtshilfe übernommen. Der Entwurf sieht Pauschalen für einzelne Überwachungsdienstleistungen vor, nicht jedoch die Übernahme der Kosten, die bei der gesetzlich verlangten Einrichtung der Überwachungsanlagen entstehen.

Der Internet-Verband eco sieht darin eine Benachteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen, da diese "in der Regel keine Anordnungen zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen erhalten". Sie würden daher überproportional mit den Anschaffungskosten belastet. Der Verband VATM sieht darin sogar eine "erhebliche Verschlechterung der Markteintrittchancen" für kleine und mittelständische Unternehmen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen stellt sich für Eco daher die Frage, ob der Kreis derjenigen, die zur dauerhaften Vorhaltung der Überwachungstechnik verpflichtet werden, nicht eingegrenzt werden könne.

Der Branchenverband Bitkom begrüßt das Pauschalisierungskonzept. Es reduziere nicht nur den Abrechnungsaufwand, sondern beuge auch "fruchtlosen Streitigkeiten über einzelne Rechnungsposten" vor. Gleichwohl sieht Volker Kiltz, Bitkom-Bereichsleiter für Telekommunikations- und Medienpolitik, noch Verbesserungsbedarf. Die Pauschalsätze seien "an vielen Stellen noch viel zu niedrig", würden teilweise sogar hinter den bisherigen Standard zurückfallen.

Der VATM vermisst Entschädigungsregeln für Anfragen nach IP-Adressen, bei denen die Ermittlungsbehörden Auskunft über den "Namen" hinter einer IP-Adresse verlangen. "Während die Bestandsdatenanfragen durch Abfragen der vorhandenen Kundendatenbanken bearbeitet werden können, sind für die Anfragen nach IP-Adressen hochkomplexe Systeme notwendig", erläuterte der VATM und bezeichnete eine Pauschale von 150 Euro als "angemessene Entschädigung". Den vorgesehenen Kostensatz von 15 Euro pro Kundendatensatz bezeichnete der Verband als zu gering -- 25 Euro wären angemessen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Regelung "eine dämpfende Wirkung auf den bisherigen Trend einer von Jahr zu Jahr ansteigenden Anzahl von Überwachungsmaßnahmen". Aus der von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation zusammengestellten Jahresstatistik geht hervor, dass 2004 insgesamt 34.374 Überwachungsanordnungen ergangen sind. Betroffen waren 40.973 Kennungen. Im Jahr 2003 waren 24.501 Anordnungen, im Jahr 1995 lediglich 4674 Anordnungen ergangen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)