Verbraucherministerium wird gegen 0190-Dialer aktiv
Bundesverbraucherministerin Künast deutet auch neue Gesetze zum Schutz der Verbraucher an.
Die derzeitige Invasion von überteuerten Dialer-Programmen hat nun die Politik auf den Plan gerufen. Das Bundesverbraucherministerium will "diesem üblen Betrug" mit Programmen, die bis zu 900 Euro für einen einzigen Anruf an sich raffen, ein Ende setzen. Dies erklärt die Behörde in einer Mitteilung.
"Die seriösen Anbieter und die Telekommunikationsunternehmen sind gefordert, hier konsequent vorzugehen und die Schwarzen Schafe der Branche vom Markt zu verdrängen. Gelingt dies nicht in angemessener Frist, werden wir entsprechende Änderungen der gesetzlichen Regelungen initiieren", verspricht Ministerin Renate Künast. Die technischen Möglichkeiten einfacher Abrechnungen über 0190-Nummern nutzen auch normale Dienste für ihre Abrechnung. Doch die heimtückischen Versuche, mit allen Mitteln ein Wählprogramm auf Windows-Rechner zu zwingen, legen den "Verdacht auf einen Verstoß gegen § 3 (Täuschungsschutz) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" nahe.
Solche Geldfallen verstoßen nach Ansicht des Ministeriums auch in anderen Aspekten gegen geltendes Recht. So werden die Regeln zur Preisauszeichnung nur unzureichend beachtet. Die Anwahl einer 0190-Nummer könne zwar als gültiger Vertragsabschluss gewertet werden, das Fehlen wichtiger Informationen im Vorfeld könne aber auch dazu führen, dass erst gar keine Vertragsbindung entsteht. Unter Umständen entfalle dann sogar die Pflicht des Endverbrauchers, die Rechnung des Netzbetreibers zu begleichen.
Künast und Kollegen sehen auch eine besondere Sorgfaltspflicht bei den Telekommunikationsfirmen, denn immerhin rechnen diese in der Regel ja sämtliche Telefonkosten ab. Dadurch bestehe die Gefahr, dass sich nicht nur der Betreiber der Bezahlnummer eines Verstoßes schuldig macht. Einige Netzanbieter schließen sich deshalb in der "Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" (FST e. V.) zusammen, um darauf hinzuarbeiten, dass teure Nummern nur noch "bewusst gewählt" werden können.
Die Telekommunikationsunternehmen sollten in eigenem Interesse den Kundenschutz ausweiten, meint Künast. Es sei technisch längst möglich, den Kunden bei deutlicher Überschreitung seiner üblichen Gebühren rechtzeitig hinzuweisen. In "absehbarer Zeit" soll zudem dafür gesorgt werden, dass die Abrechnung der Mehrwertdienste und normaler Kommunikationsdienste voneinander getrennt erfolgen. Dann können sich Anbieter mit unverschämten Forderungen nicht länger hinter den Kom-Unternehmen verstecken. Einige Unternehmen haben bereits Schritte in diese Richtung unternommen.
"Die neuen Möglichkeiten des Internet und der elektronischen Post können nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn der Verbraucherschutz umfassend gewährleistet ist", so Künast. "Deshalb haben nicht nur die Nutzer, sondern auch Netzbetreiber und Anbieter ein Interesse am bestmöglichen Verbraucherschutz im Netz." (cgl)