Verbraucherschützer: EU muss beim Privacy Shield nachverhandeln

Das geplante transatlantische Nachfolgeabkommen für "Safe Harbor" unterlaufe europäisches Datenschutzrecht und dürfe so nicht verabschiedet werden, meint der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

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Verbraucherschützer: EU muss beim Privacy Shield nachverhandeln

 

(Bild: Andrus Ansip)

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Nach zahlreichen Bürgerrechtsorganisationen hat sich jetzt auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den im Raum stehenden "Datenschutzschild" zwischen den USA und der EU ausgesprochen. Brüssel dürfe nichts überhasten und müsse dringend mit Washington nachverhandeln, fordert vzbv-Vorstand Klaus Müller. Sonst drohe dem skizzierten Privacy Shield womöglich dasselbe Ende wie das bisherige Safe-Harbor-Abkommen zum Transfer von Unternehmensdaten in die USA, das der Europäische Gerichtshof (EugH) im Oktober gekippt hatte.

Die Verbraucherschützer haben den vorgesehenen Vertragstext und die schriftlichen Zusagen der US-Regierung analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass er nicht dem europäischen Datenschutzrecht entspreche. Grundregeln zur Einwilligung, Zweckbindung und Datensparsamkeit müssten auf beiden Seiten des Atlantiks gleichwertig sein, was nicht gewährleistet werde. Zudem seien wirksame Mechanismen nötig, um die Regeln zu überwachen sowie Verstöße zu ermitteln und zu ahnden. Unternehmen müssten nachweisen, dass sie die Prinzipien einhalten und dürften nicht pauschal begünstigt werden.

Darüber hinaus vermisst der vzbv Bestimmungen, damit Verbraucher ihre Rechte, Auskunft über gespeicherte Daten zu erhalten und diese gegebenenfalls löschen zu lassen, effektiv durchsetzen könnten. Betroffene müssten zudem jederzeit vor europäischen Gerichten klagen und Schadensersatz erstreiten können. Ferner sei zweifelhaft, ob der Privacy Shield in der jetzigen Form "angesichts der weiterhin praktizierten anlasslosen Massenüberwachung durch US-Geheimdienste vor dem EuGH Bestand haben wird". Klagen seien vorprogrammiert, sodass sich Unternehmen und Nutzer auf eine lange Rechtsunsicherheit einstellen müssten. Kommende Woche wollen sich die EU-Datenschutzbeauftragten zu dem Vorhaben äußern. (mho)