VerbraucherschĂĽtzer: Mehrzahl der Online-Shops mangelhaft

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat schwere Mängel bei Online-Shops festgestellt und geht gegen die Anbieter vor.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat schwere Mängel bei Online-Shops festgestellt. Der vzbv untersucht seit Oktober, ob die Internet-Shops führender Unternehmen den gesetzlichen Mindestanforderungen für das Einkaufen im Netz entsprechen. Lediglich bei 38 von 211 untersuchten Anbietern hatten die Verbraucherschützer nichts zu beanstanden.

So fehlte auf den Homepages etlicher Unternehmen die genaue Anschrift und Identität, Verbraucher wurden nicht über ein Widerrufs- oder Rückgaberechte informiert oder Vertretungsberechtigte wurden nicht angegeben, zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH. In vielen Fällen fehlen selbst die Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten.

"Das ist ein katastrophales Zeugnis fĂĽr den Handel", fasst vzbv-Vorstand Edda MĂĽller die Ergebnisse zusammen. "Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internet beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind."

Bisher hat der vzbv bereits 140 Unternehmen abgemahnt. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Unternehmen wie Tchibo, amazon.de , Blume2000, die Fluggesellschaften GermanWings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania.

Auf die Abmahnungen haben die meisten Firmen reagiert und ihr Internet-Angebot geändert. In 70 Fällen wurden bisher Unterlassungserklärungen abgegeben, so beispielsweise von IKEA, Zweitausendeins, Blume2000, GermanWings und Air Berlin. In mindestens sieben Fällen wird es jedoch zu einer Klage des vzbv gegen die Unternehmen kommen. Betroffen davon sind unter anderem Fleurop, amazon.de und Möbel Hübner. Der vzbv kündigte an, die Internet-Angebote von insgesamt rund 500 Anbietern aus verschiedenen Branchen zu überprüfen.

Das Teledienstegesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch legen die Grundregeln für das Einkaufen im Internet fest. Um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, hat der Betreiber eines Internet-Shops unter anderem über die folgenden Punkte zu informieren: (jo)

  • Basisinformationen ĂĽber die angebotenen Produkte,
  • den Endpreis der angebotenen Produkte einschlieĂźlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
  • Zahlungs- und Lieferkonditionen,
  • welche Kosten dem Verbraucher durch die Nutzung von E-Mail und Internet entstehen, sofern sie ĂĽber die ĂĽblichen Grundtarife hinausgehen,
  • die GĂĽltigkeitsdauer befristeter Sonderangebote,
  • die Mindestlaufzeit von Verträgen, wenn diese eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt haben,
  • Verhaltenskodizes, denen sich der Anbieter unterwirft,
  • sowie ĂĽber einen elektronischen Zugang zu diesen Regelwerken.