VerbraucherschĂĽtzer: WM-Ticketverkauf rechtswidrig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hält die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf der WM-Tickets für rechtswidrig.

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  • Karsten Violka

Wie Spiegel Online berichtet, haben die Verbraucherschützer dem DFB eine Abmahnung zugestellt. Anlass der Kritik ist das Bestellformular, der DFB seit dem 1. Februar im Internet bereitstellt. Das Formular erwecke den Eindruck, dass der Käufer der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken zustimmen müsse, damit seine Bestellung bearbeitet wird.

Anfang dieser Woche hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) den Deutschen Fußballbund erstmals abgemahnt. Die Verbraucherschützer halten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des DFB für den Kauf von WM-Tickets für rechtswidrig. Diese enthalten eine Klausel, nach der die Kartenkäufer der Verwendung ihres Bildes bei Aufnahmen im Stadion "unwiderruflich" und "für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien" zustimmen sollen. Auch sei die Regelung für die Rückerstattung des Kaufpreises nicht akzeptabel, wenn ein Spiel verlegt wird. Demnach haben die Käufer kein Anrecht auf eine Rückerstattung, wenn es "zumutbar" sei, ein verlegtes Spiel zu besuchen.

Die Tickets für die WM 2006 sind zum ersten Mal in der WM-Geschichte personengebunden. Jeder Antragsteller muss Name, Postanschrift, Nationalität, Kreditkarten- und Personalausweisnummer angeben. Die Eintrittskarten dürfen nicht weiterverkauft werden und sollen RFID-Technik enthalten, um die Zugangskontrollen zu den Stadien in erleichtern. Einen Hintergrundbericht lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 4/05 der c't. (kav)