Verbraucherschutz: Neues europäisches Garantie-Logo kommt

Die EU-Gesetzgebungsgremien haben sich auf eine Richtlinie verständigt, mit der die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie neu gefasst und Obsoleszenz erschwert wird.

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(Bild: file404/Shutterstock.com)

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Verhandlungsführer des Europäischen Ministerrats, des Parlaments und der Kommission haben in der Nacht zum Mittwoch beschlossen, in der EU ein harmonisiertes Etikett mit Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Hersteller von Waren einzuführen. Das neue Logo soll neben dem Verweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht von meist zwei Jahren Informationen enthalten, ob und wie lange die Produzenten über diese Fristen hinaus etwa eine Reparatur oder einen Umtausch kostenfrei anbieten und sich so von Wettbewerbern unterscheiden. Es wird der Initiative zufolge "in Geschäften und auf Webseiten" angezeigt. Die Kommission soll einen Designvorschlag machen.

Dies geht aus dem Entwurf für eine Richtlinie "zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" hervor, auf den sich die Abgesandten der EU-Gesetzgebungsgremien vorläufig geeinigt haben. Damit soll es Herstellern auch verboten werden, Software-Updates als erforderlich auszugeben, auch wenn diese lediglich die Funktionalität verbessern. Waren dürfen zudem nicht als reparierbar dargestellt werden, wenn dies gar nicht der Fall ist. Dazu kommt ein Verbot, Endkunden aufzufordern, Verbrauchsmaterialien wie Tintenpatronen für den Drucker früher als unbedingt erforderlich auszutauschen. Der Rat erklärt dazu: "Die Haftung der Unternehmer wird präzisiert." Dies gelte etwa für Informationen oder fehlende Angaben über "frühzeitige Obsoleszenz, unnötige Software-Aktualisierungen oder die ungerechtfertigte Verpflichtung zum Kauf von Ersatzteilen beim ursprünglichen Hersteller".

Generell wollen die Gesetzgeber unlautere Werbung verhindern, die Verbraucher daran hindert, die richtigen Entscheidungen für umweltfreundlichere oder stärker an der Kreislaufwirtschaft orientierte Produkte und Dienstleistungen zu treffen. Sie beziehen sich dabei etwa auf "Grünfärberei" oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht.

Der Bann betrifft etwa allgemeine Umweltaussagen wie "umweltfreundlich, "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "Öko" ohne Nachweis einer einschlägigen "anerkannten hervorragenden Umweltleistung". Komplett verboten werden Behauptungen auf der Basis von CO₂-Emissionsausgleichssystemen, dass ein Produkt "neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt" habe, sowie Nachhaltigkeitssiegel, "die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden". Der Vergangenheit angehören sollen auch Haltbarkeitsansprüche in Bezug auf Nutzungsdauer oder -intensität unter normalen Bedingungen, sofern Hersteller dafür keine Nachweise erbringen. Rat und Parlament müssen den Kompromiss noch annehmen, was als Formsache gilt.

Die parlamentarische Berichterstatterin Biljana Borzan von den Sozialdemokraten lobte das Ergebnis als "hervorragenden Deal für die Verbraucher". 60 Prozent wüssten gar nicht, "dass für alle Produkte eine gesetzliche Garantie gilt". Dies würde nun viel sichtbarer und Hersteller könnten darüber hinausgehen, "sodass es einfacher wird, langlebigere Produkte zu kaufen". Auch Ursula Pachl vom EU-Verbraucherschutzverband Beuc sprach von "guten Nachrichten". Es gebe keine "klimaneutralen" Milchprodukte, Plastikflaschen, Flüge oder Bankkonten. Solche Behauptungen seien reines "Greenwashing". Ferner sei es wichtig, "dass Verbraucher darüber informiert werden, wie lange eine Waschmaschine oder ein Fernseher voraussichtlich halten wird". Nur so gebe es Anreize, in Qualität statt Quantität zu investieren.

(mki)