Verfahren gegen Meta wegen umstrittenem Plattformdesign geht weiter

Ein Gericht weist Metas Antrag auf Einstellung der Klage ab. Meta wird beschuldigt, seine Plattformen wissentlich so zu gestalten, dass sie Kindern schaden.

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Justitia hält eine Waage

(Bild: Wirestock Images/Shutterstock.com)

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Ein US-Richter hat am Montag das Argument von Meta zurückgewiesen, Section 230 des Communications Decency Act schütze das Unternehmen vor Haftung. In einer Klage gegen Meta Platforms Inc. wird dem Unternehmen vorgeworfen, durch die Gestaltung und bestimmte Funktionsweisen seiner Plattformen Instagram und Facebook die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schädigen. Die Inhalte der Plattformen sind nicht Gegenstand der Klage.

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Wir haben die Meldung überarbeitet. Das Verfahren wurde vom District of Columbia angestrengt und ist auch an einem Gericht des Hauptstadtbezirks anhängig. Im aktuellen frühen Stadium des Verfahrens sind die konkreten Vorwürfe noch nicht geprüft worden.

Section 230 CDA gilt als Grundnorm der Meinungsfreiheit im Internet. Er schützt Online-Plattformen im Allgemeinen davor, für schädliche Inhalte, die Nutzer auf ihren Seiten veröffentlichen, belangt zu werden, und gibt ihnen weitreichende Möglichkeiten, Inhalte selbst zu filtern und zu löschen, ohne dafür haftbar gemacht zu werden.

Die Klage wurde vom Justizministerium des Hauptstadtbezirks District of Columbia erhoben; im Zentrum steht der Vorwurf, dass Facebook und Instagram süchtig machende Funktionen enthalten, die psychische Probleme bei jungen Nutzern fördern könnten. Meta wollte das Verfahren einstellen lassen, weil es sich durch Section 230 geschützt sieht. Hauptstadtrichter Neal Kravitz weist diese Meta-Einwände zurück und stellt sich stattdessen auf die Seite anderer Gerichtsentscheidungen, in denen US-Richter jüngst festgestellt haben, dass das Gesetz Haftung nur für Inhalte Dritter, nicht aber für Designmerkmale der Plattformen selbst ausschließt.

"Section 230 bietet Meta keine Zuflucht, da keine der auf Unterlassung beruhenden irreführenden Geschäftspraktiken darauf abzielt, Meta als Herausgeber bestimmter Inhalte Dritter zu behandeln", schrieb Kravitz an den Superior Court of the District of Columbia. Zudem erklärte der Justizminister und Generalstaatsanwalt des District of Columbia, Brian Schwalb, in einem Online-Posting: "Meta stellt Profite über die Gesundheit und Sicherheit von Kindern. Ich freue mich darauf, sie vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen."

Funktionen wie personalisierte Algorithmen und "Doomscrolling" machten Jugendliche von Sozialen Netzen abhängig; und Meta profitiere auf Kosten ihrer Gesundheit. Die Klage bezieht sich auf interne Meta-Studien, die von einem Whistleblower veröffentlicht wurden und zeigen, dass Meta sich der Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Teenagern, einschließlich der Förderung von Essstörungen, bewusst ist.

Die Klage kommt zu einer Zeit, in der Soziale Netze zunehmend wegen ihres Einflusses unter Druck geraten und insbesondere wegen ihrer Auswirkungen auf die psychische Gesundheit vor allem junger Nutzer unter Kritik stehen. Ob die in der Klage konkret erhobenen Vorwürfe stimmen, wird in einer späteren Phase des Verfahrens geprüft. Meta hat noch nicht auf die Entscheidung des Gerichts reagiert. Die Nachricht wurde zuerst von Bloomberg Law veröffentlicht.

Das Verfahren heißt District of Columbia v Meta Platforms et Instagram und ist am D,C. Superior Court unter dem Az. 2023-CAB-006550 anhängig.

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Wir haben die Überschrift angepasst. Bei der Klage geht es explizit um das Design und bestimmte Funktionen der Plattformen und nicht um die Inhalte.

(vat)