Verfassungsgericht soll Gesetz zur Scheinselbständigkeit stoppen

Der Berufsverband Selbständiger in der Informatik (BVSI) will mit einer Verfassungsbeschwerde das Gesetz zur Scheinselbständigkeit aushebeln.

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Von
  • Egbert Meyer

Der Berufsverband Selbständiger in der Informatik (BVSI) will mit einer Verfassungsbeschwerde das Gesetz zur Scheinselbständigkeit aushebeln (siehe auch eine frühere Meldung). Das seit 1. Januar gültige Korrekturgesetzt verletze "gleich mehrere Normen des Grundgesetzes, wie die Freiheit der Berufswahl, das Persönlichkeitsrecht sowie das Eigentumsrecht", begründet Benno Grunewald, Justitiar des BVSI, die beim Karlsruher Verfassungsgericht angestrebte Klage.

Die Novellierung des Sozialgesetzbuches entziehe Freiberuflern die Existenzgrundlage, weil "Auftraggeber schon jetzt aus Angst vor möglichen Sozialabgabelasten lieber große Unternehmen beauftragen". Das treffe auch die freiberuflichen DV-Berater, die in der Regel in längerfristigen Projekten einen oder wenige Kunden betreuen. Nach Einschätzung des BVSI gefährdet die derzeitige Gesetzeslage etwa 30.000 Berater-Jobs.

c't berichtet in Ausgabe 8/99 (am Montag am Kiosk) ausführlich über die Problematik der Gesetzesnovelle und ihre Auswirkungen auf Selbständige in der IT-Branche. (em)