Verlorene Textnachrichten mit iMessage: Keine Zulassung als Sammelklage

Dem Konzern wird in einer Klage vorgeworfen, mit iMessage die Telefonnummer des Nutzers zu kapern: Beim Wechsel zu Android kamen keine SMS-Nachrichten mehr an. Eine Richterin hat nun entschieden, dies nicht als Sammelklage zuzulassen.

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Apple und Samsung

(Bild: dpa, Kimimasa Mayama/Archiv)

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Im Rechtsstreit um verlorene Textnachrichten nach dem Wechsel vom iPhone zu einem Android-Gerät hat Apple einen kleinen Sieg verbuchen können: Die zuständige US-Richterin Lucy H. Koh hat am Dienstag den Antrag zur Zulassung als Sammelklage abgewiesen, wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg meldet.

Selbst wenn Apples iMessage-Dienst durch "systematische Fehler" die Zustellung von SMS-Nachrichten stören würde, sei noch nicht klar, dass sämtliche von einer Sammelklage berücksichtigen Nutzer durch iMessage eine "Beeinträchtigung erleiden" mussten, schrieb Koh in der Begründung (14-cv-02269, U.S. District Court for the Northern District of California).

Eine Zulassung als Sammelklage hätte die Verteidigungskosten für Apple voraussichtlich deutlich erhöht und eine außergerichtliche Einigung wahrscheinlicher gemacht, merkt Bloomberg an.

Eine Nutzerin hatte Apple im vergangenen Jahr verklagt, weil sie nach dem Wechsel von einem iPhone zu einem Samsung Galaxy S5 keine Textnachrichten mehr erhielt. Apples Versuch, die Klage abzuweisen, ist gescheitert: Sie wurde im November 2014 von Richterin Koh zugelassen.

iMessage setzt automatisch die Telefonnummer des verwendeten Gerätes ein, um die oft kostenpflichtigen SMS-Nachrichten durch kostenlose iMessages zu ersetzen. Beim Wechsel auf ein anderes Betriebssystem gab iOS die Nummer ursprünglich unter Umständen jedoch nicht wieder frei, an diese gerichtete Nachrichten von anderen iPhone-Nutzern wurden dann weiterhin irrtümlich als iMessages ausgeliefert, die faktisch nicht mehr zugestellt werden konnten.

Apple hat das Problem im Laufe des vergangenen Jahres behoben, über ein Web-Formular ist seitdem auch die nachträgliche Deaktivierung des Dienstes möglich, die Telefonnummer wird dadurch von iMessage gelöst.

Eine Reaktion der Klägerin auf die Entscheidung liegt bislang nicht vor. Das iMessage-Problem hat eine weitere Klage nach sich gezogen, die ebenfalls die Zulassung zur Sammelklage sucht. (lbe)