Verträge zur LKW-Maut bleiben geheim
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und Politiker der Grünen hatten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz versucht, Einsicht in die Maut-Verträge zu bekommen. Das Bundesverkehrsministerium lehnte die Offenlegung ab.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss ist mit seinem Antrag gescheitert, Einsicht in das Vertragswerk zu bekommen, das vom Bundesverkehrsministerium und dem Maut-Konsortium Toll Collect ausgehandelt worden war. Tauss wie auch Politiker der Grünen hatten unter Berufung auf das seit Jahresbeginn geltende Informationsfreiheitsgesetz versucht, Einsicht in die Maut-Verträge zu bekommen, weil diese in der Debatte um das Informationsfreiheitsgesetz mehrfach als Beispiel für den Nutzen eines solchen Transparenz-Gesetzes genannt wurden. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) lehnte das Bundesverkehrsministerium die Offenlegung der Verträge ab, weil in ihnen Geschäftsgeheimnisse stünden, deren Bekanntwerden Toll Collect im Wettbewerb schaden oder die Sicherheit des Gesamtsystems gefährden könnten.
Auch der Vorschlag, die Passagen mit Geschäftsgeheimnissen oder Daten zur Systemarchitektur in dem 17.000 Seiten starken Vertragswerk zu schwärzen, wurde vom Verkehrsministerium abgelehnt, dazu sei man mangels Sachverstands nicht in der Lage. Unter Hinweis auf das laufende Schiedsverfahren zwischen Bund und Toll Collect in der Frage, wieviel Schadensersatz das Maut-Konsortium zahlen muss, nennt das Ministerium einen weiteren Punkt für seine Verweigerungshaltung: Eine Veröffentlichung im laufenden Verfahren gefährde die Entscheidungsfreiheit der Rechtspflegeorgane.
Gegenüber der FAZ kritisierte Thilo Weichert, der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Entscheidung als ein "Armutszeugnis" und als "Katastrophe" für die weitere Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes. Mit der Entscheidung des Verkehrsministeriums zeigt sich, dass die im Informationsfreiheitsgesetz eingebaute Klausel eines absoluten Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Passus ist, mit dem Behörden Anträge auf Akteneinsicht aushebeln können. Nach Ansicht von Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ist das Gesetz kein großer Wurf. "In drei oder fünf Jahren müsse man diese Klausel noch einmal überdenken", erklärte er gegenüber der FAZ. (Detlef Borchers) / (anw)