Verwaltungsgericht Köln bestätigt Regulierer-Entscheidung zu VDSL [Update]

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren die Anordnung der Bundesnetzagentur bestätigt, dass die Telekom ihren Konkurrenten Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfaserkabeln gewähren muss.

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Von
  • Urs Mansmann

Nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der Deutschen Telekom AG gegen die im vergangenen Juni erlassene Verfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in den wesentlichen Kernpunkten abgelehnt. In dieser Verfügung hatte die Bundesnetzagentur den Ex-Monopolisten dazu verpflichtet, dass er auch Kapazitäten in Leerrohren den Mitbewerbern zur Verfügung stellen muss. Wo in den Leerrohren kein Platz mehr vorhanden ist, muss die Telekom den Zugang zu nicht genutzten Glasfaserleitungen bereitstellen. Auch in den Kabelverzweigern muss die Telekom Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) gewähren.

Diese Entscheidungen erleichtern es den Telekom-Konkurrenten, eigene VDSL-Angebote bereitzustellen. Während die Telekom zumindest teilweise auf vorhandene Infrastruktur zurückgreifen kann, also beispielsweise auf Kabelwege zwischen den Kabelverzweigern und der Vermittlungsstelle, müssten die Konkurrenten die Straßen aufgraben und dafür erhebliche Investitionen tätigen, um gleichziehen zu können.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun festgestellt, dass die von der Bundenetzagentur erlassene Zugangsverpflichtung weiter vollziehbar bleiben kann. Die Telekom muss aber bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zugangsmöglichkeiten zu ihren Leerrohren beziehungsweise unbeschalteten Glasfaserkabeln nicht offenlegen. Die Aussetzung der Entscheidung in diesem Punkt betrifft eher die Offenlegung der Ausbauplanungen der Telekom und hindert die Mitbewerber nicht daran, die bestehende Infrastruktur auf Basis der Reguliereranordnung zu nutzen.

Der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung und gab der Hoffnung Ausdruck, dass laufende Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Nutzung der Leerrohre bald einen erfolgreichen Abschluss finden werden. Arcor und Hansenet hatten in der Vergangenheit den Zugriff auf die Leerrohre gefordert, um wettbewerbsfähige Produkte anbieten zu können. Bis Dezember 2007 hatte die Telekom nach eigenen Angaben 100.000 Kunden für ihre schnellen Netzzugänge inklusive IPTV gewonnen.

Update: Die Telekom bedauerte den Gerichtsentscheid: "Wir hätten uns eine investitionsfreundlichere Entscheidung gewünscht", betonte ein Sprecher gegenüber dpa. Zugleich wies er darauf hin, dass die Klagen der Wettbewerber ein "Scheingefecht" seien. Kabelkanäle in Deutschland seien reichlich vorhanden und kein Engpass. Der Bundesverband der regionalen Telekom-Gesellschaften (BREKO) begrüßte die Entscheidung. "Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert", sagte BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann, bedauerte aber, dass die von der Bundesnetzagentur geforderte Informationspflicht ausgesetzt worden sei. Der Verband hoffe, dass das Verwaltungsgericht in der Hauptsachenentscheidung dies noch ändere. (uma)