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Verwaltungsgericht: Mobilfunkstationen nicht ohne Baugenehmigung

Mobilfunkstationen dürfen nicht ohne eine Baugenehmigung aufgestellt werden.

Mobilfunkstationen dürfen nicht ohne eine Baugenehmigung aufgestellt werden. Das habe das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Zwar seien Antennenanlagen genehmigungsfrei, nicht aber die Basisstationen und die Sendemasten. Die Stadt Lehrte hatte einem Mobilfunkbetreiber die Nutzung einer Station verboten, weil sie ohne Baugenehmigung errichtet wurde. In der Vergangenheit hatte es Streit [1] um wild aufgestellte Mobilfunkantennen gegeben (Az.: 4B4835/01). (dpa) / ()


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