Verwirrung um 5-GHz-Funknetze

Seit vergangenem Monat darf man 5-GHz-Funknetze betreiben. Nun gibt es etwas Durcheinander um die erlaubten Modi bei den WLANs.

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Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vor genau einem Monat mit ihrer Verfügung 35/2002 den hiesigen Markt für schnellere WLAN-Funknetze nach IEEE 802.11a geöffnet hat, kündigten bereits die ersten Hersteller Produkte an, die bis zu 54 MBit/s brutto im 5-GHz-Band schaffen sollen. Nun kommt Verwirrung auf: So gab es Berichte, dass bei 5-GHz-WLANs der Ad-hoc-Modus nicht erlaubt sei. Mit dieser Betriebsart kann man spontane Funknetze ohne Basisstation (Access Points) bilden, etwa auf Konferenzen. Netgear, einer der ersten Anbieter mit WLAN-Komponenten für IEEE 802.11a, bestätigte auf unsere Anfrage, dass die eigenen 5-GHz-Produkte den Ad-hoc-Modus derzeit nicht unterstützen würden.

Allerdings kommt das Thema Ad-hoc in der RegTP-Verfügung nirgends vor. Stattdessen lautet die Verfügung wortwörtlich: "Die Nutzung für WLAN-Funkanwendungen ist nicht an einen bestimmten technischen Standard gebunden." Auf Nachfrage seitens heise online hieß es, dass die RegTP keinen Vorgabe bezüglich Ad-hoc mache. Der wahrscheinlichere Grund für den fehlenden Ad-hoc-Modus dürfte sein, dass die WLAN-Hersteller die nötige Entwicklungsarbeit scheuen, um ihren Kartentreibern die von der RegTP geforderte automatische Kanalwahl (DCS/DFS, Dynamic Channel/Frequency Selection) beizubringen. Diese Funktion wird bei 5-GHz-WLANs typischerweise der Access Point übernehmen, der in Ad-hoc-Netzen aber fehlt.

Die wesentlichen Vorgaben seitens der RegTP betreffen die Sendeleistung, eine dafür nötige Steuerung (TPC, Transmit Power Control) sowie die automatische Kanalwahl. Außerdem unterscheidet die RegTP zwei Frequenzblöcke: Der Bereich 5150 bis 5350 MHz ist für Funknetze ausschließlich innerhalb von Gebäuden vorgesehen, wobei die Geräte maximal mit 200 Milliwatt EIRP bei aktiver TPC senden dürfen. Im Block von 5470 bis 5725 MHz dürfen WLAN-Geräte auch außerhalb von Gebäuden senden, dann mit bis zu 1 W EIRP.

Die genannten Leistungen gelten für Kanalbreiten ab 20 MHz. In schmaleren Kanälen sind die Sender auf 10 respektive 50 mW/MHz beschränkt. Übertragungsverfahren, die mehr als 20 MHz belegen, wie eventuell proprietäre Turbo-Modi mit brutto 72 oder 108 MBit/s, müssen wegen der 200-mW- respektive 1-Watt-Grenze mit geringerer spektraler Leistungsdichte und weniger Reichweite auskommen -- verboten sind sie deswegen aber nicht automatisch. Die RegTP legt die optimale Kanalbreite folglich allenfalls indirekt auf 20 MHz fest.

Der Sonderfall 4 gestattet auch den Indoor-Betrieb bei 5150 bis 5250 MHz ohne TPC und DFS. Dann müssen die Sender aber auf 30 Milliwatt begrenzt sein, was eher geringe Reichweiten im Bereich von 10 bis 15 Meter erwarten lässt. Doch auch das dürfte für typische Ad-hoc-WLANs innerhalb eines Raumes völlig ausreichen. (ea)