Verwirrung um In-App-Purchase-Zwang

In Apples App-Store-Richtlinien steht geschrieben, dass Kaufmechanismen außerhalb der firmeneigenen Infrastruktur verboten sind. Noch ist unklar, wie hart das Unternehmen dies künftig durchsetzt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 28 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Eigentlich ist die Regelung eindeutig. Im Abschnitt "Einkäufe und Währungen" der offiziellen "App Store Review Guidelines" ist zu lesen, dass jegliche App, die ein System zum Verkauf von Inhalten, Funktionen oder Diensten verwendet, das nicht der von Apple vorgeschriebenen "In-App-Purchase API" (IAP) entspricht, zurückgewiesen wird. Das heißt im Klartext: Bietet ein Programmierer im iOS App Store Inhalte über andere Wege als die standardmäßige Verkaufsmaschinerie des Mac- und iPhone-Herstellers an, muss er mit Ablehnung rechnen. Für Apple hat der IAP-Zwang den großen Vorteil, dass die Benutzung zusätzliche 30 Prozent von jedem In-App-Einkauf in die Kasse spült.

Doch erst seit Kurzem scheint Apple damit angefangen zu haben, die sogenannte Regelung 11.2 auch konsequent durchzusetzen. Laut einem Bericht im renommierten Blog Monday Note werden seit rund drei Monaten nun neue Magazin-Anwendungen mit alternativen Kaufwegen unter dem Hinweis auf die Richtlinie zurückgewiesen. Bereits im App Store existierende Programme haben demnach eine "Schonfrist" bis zum 30. Juni 2011. "Damit die App im App Store bleibt, sollten sie bitte ein Update übermitteln, das [die IAP] benutzt", so Apple in einer von Monday Note zitierten E-Mail an einen Entwickler. Der Fachdienst TeleRead fürchtet unterdessen, dass auch E-Books mit alternativen Kaufwegen verboten werden könnten.

Monday Note spekuliert, dass Apple Regelung 11.2 auch gegenüber Verlagshäusern durchsetzen wird – beziehungsweise dies längst tut. Dafür spricht unter anderem der Streit mit belgischen und niederländischen Verlegern. Diesen wird laut eigenen Angaben spätestens zum 1. April untersagt, digitale Freiabos für ihre zahlenden Printabonnenten anzubieten, die bislang in ihren Apps freigeschaltet werden konnten. In Belgien rief dies bereits eine vorläufige Untersuchung durch die Wettbewerbsbehörden hervor. (bsc)