Virtuelle Crashtests: Ansys darf sich hierzulande nicht an Humanetics beteiligen

Ansys, das unter anderem Crashtest-Simulationen anbietet, will sich an einem Konkurrenten beteiligen. Das Bundeskartellamt hat Bedenken.

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Virtueller Crashtest in einer Computergrafik

Ein virtueller Crashtest aus dem Hause Ansys, kein Symbolbild für den Konflikt mit dem Bundeskartellamt.

(Bild: Ansys)

Lesezeit: 3 Min.

Das Bundeskartellamt hat wettbewerbliche Bedenken, dass das US-Unternehmen Ansys 35 Prozent an Safe Parent übernimmt, das ebenfalls in den USA sitzt. Ansys entwickelt unter anderem Simulationssoftware für Crashtests mit Insassenschutz, Safe Parent stellt unter der Marke Humanetics physische und virtuelle anthropomorphe Testgeräte her, auch Crashtest-Dummies genannt. Aufgrund dieser Bedenken habe Ansys seine Anmeldung zum Erwerb einer Minderheitsbeteiligung zurückgenommen. Das Verfahren endet also ohne eine förmliche Entscheidung des Bundeskartellamtes, "der Zusammenschluss darf damit nicht vollzogen werden", heißt es in einer Mitteilung.

"Beide Unternehmen bieten notwendige Produkte für Crashtest-Simulationen an und haben in diesen Geschäftsbereichen jeweils dominante Marktpositionen", sagte Andreas Mundt. Sein Amt habe beleuchtet, inwieweit die Unternehmen konkurrieren, ihre Produkte komplementär sind und der Zusammenschluss das Wettbewerbsgeschehen beeinflussen könnte. Bereits der Erwerb der Minderheitsbeteiligung würde den Wettbewerb erheblich schwächen und die Marktdominanz der Parteien weiter verstärken, erläuterte Mundt.

Ansys bietet vor allem Engineering-Simulationssoftware an, unter anderem "LS-DYNA", die mit der die Automobilindustrie Crashtests mit Insassenschutz simuliert. "Humanetics bietet als einziges Unternehmen weltweit sowohl physische als auch virtuelle Dummies an und hat in beiden Bereichen eine sehr starke Marktstellung", schreibt das Bundeskartellamt. Ansys' dominante Markposition würde zusammen mit Humanetics' Produkten weiter verstärkt. Nach der Übernahme der Minderheitsbeteiligung könnten die Unternehmen dazu verleitet sein, durch Kopplung ihrer Produkte sowie weitere, gemeinsam durchgeführte Abschottungsstrategien den Wettbewerb zu behindern.

Für die Fusionskontrolle in Deutschland ist nicht erheblich, ob die beteiligten Unternehmen hierzulande eine Niederlassung haben, erläuterte ein Sprecher des Bundeskartellamtes gegenüber heise online. Entscheidend sei, dass die Unternehmen auf dem hiesigen Markt aktiv seien. Für die Fusionskontrolle würden die Verhältnisse hierzulande beleuchtet, die anders sein können als beispielsweise in Südkorea. Die dortige Regulierungsbehörde hatte keine Einwände gegen die Minderheitsbeteiligung. Auch nur für Deutschland werde das Bundeskartellamt beobachten, ob das Verbot des Zusammenschlusses eingehalten wird.

Ansys hatte im Januar dieses Jahres mit dem Beteiligungsunternehmen Bridgepoint vereinbart, dessen Beteiligung von 34,68 Prozent an Humanetics zu übernehmen. Dabei hieß es in einer Mitteilung, die beiden Unternehmen hätten vorher schon kooperiert. Zusammen wollen sie demnach künftig das "Ökosystem der Human Safety Engineering" stärken und physische und virtuelle Sicherheitsprodukte mit digitalen Zwillingen verbinden. Mit Hilfe von LS-DYNA und der von Humanetics entwickelten Ergnomie-Software RAMSIS wollen die beiden Unternehmen ihr Angebot für "menschenzentriertes Produktdesign" auch für Innenräume von Fahrzeugen erweitern.

(anw)