Volksverhetzende Inhalte im Whatsapp-Status möglicherweise strafbar

Wer im Whatsapp-Status Medien mit volksverhetzendem Inhalt einstellt, kann dafür bestraft werden. Das geht aus einem Urteil des Frankfurter Amtsgerichts hervor.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen

(Bild: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von

Wer in seinen Status des Messengerdienstes Whatsapp Bilder oder Videos mit volksverhetzendem Inhalt einstellt, kann dafür bestraft werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor, das 750 Euro Geldstrafe – 75 Tagessätze zu je 10 Euro – gegen einen Mann verhängt hat (Urteil vom 6.1.2022). Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wie das Amtsgericht Frankfurt am 28.02.2022 mitteilte, hatte ein Mann 2019 ein knapp eineinhalbminütiges Video in seinen Whatsapp-Status hochgeladen, das Filmsequenzen aus der Zeit des Nationalsozialismus enthielt und zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt habe. Unter anderem seien auch der Hitlergruß, ein Hakenkreuz und Hakenkreuzflaggen zu sehen gewesen.

Das Video sei mindestens 24 Stunden für alle sichtbar gewesen, die die damalige Handynummer des Angeklagten auf einem whatsappfähigen Gerät gespeichert hatten. Da der Mann alleine auf seinem Handy 229 Kontakte hatte, ging das Gericht davon aus, dass das Video einem "für den Angeklagten nicht kontrollierbaren Personenkreis von mindestens 75 Personen zugänglich gemacht wurde". Darin liege dann ein strafbares Verbreiten solcher Inhalte.

Der Angeklagte teilte in der Hauptverhandlung mit, sich darüber zu wundern, "wer so viel Zeit und Geld in das Video investiert habe" und sah das Video insgesamt als lächerlich an – inhaltlich könne er sich nicht damit identifizieren. Zwar erkenne er Hitler und Hakenkreuz aus dem Video, sei jedoch nicht rechtsradikal. Dem Gericht zufolge habe er billigend in Kauf genommen, mit dem Video möglicherweise gegen die jüdische Bevölkerung zu hetzen. Auch mit dem Text aus dem Video habe er sich nach eigenen Angaben nicht auseinandergesetzt. Laut einem Bundeszentralregisterauszug hat der Anklagte in der Vergangenheit keine rechtsradikalen Straftaten begangen.

(mack)