Vorbehalte gegen den Buchdigitalisierungs-Vergleich

Sowohl das amerikanische Justizministerium als auch europäische Verbände sehen noch Nachbesserungsbedarf bei Googles Vergleich mit amerikanischen Verlegern.

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Das amerikanische Justizministerium hat am gestrigen Freitag seine Bedenken gegen den Vergleich formuliert, den Google in der Auseinandersetzung mit Verlegern um seine Buchdigitalisierungspläne erzielt hatte. Sie schlägt dem Gericht vor, den Vergleich in seiner jetzigen Form zurückzuweisen, um den Parteien noch mehr Gelegenheit zu geben, rechtliche Probleme auszuräumen. Die sieht das Justizministerium vor allem beim Kartell- und Urheberrecht. So solle die Vereinbarung bessere Schutzklauseln für unbekannte Urheber vorsehen und die Bedenken ausländischer Autoren und Verlage besser berücksichtigen.

Trotz der Bedenken glaubt das Justizministerium, dass die Vereinbarung das Potenzial hat, "Millionen von Werken Leben einzuhauchen, die derzeit für die Allgemeinheit außer Reichweite" seien. Google und die am Vergleich beteiligten amerikanischen Verlegerverbände wollen auf die Bedenken des Justizministeriums eingehen.

Auch in Europa gibt es Vorbehalte gegen Googles Pläne. So haben der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der europäische Dachverband der Bildagenturen CEPIC (Coordination of European Picture Agencies Press Stock Heritage), der Verein zur Förderung der Suchmaschinen-Technologie und des freien Wissenszugangs (SuMa e.V.) sowie die Initative ICOMP (Initiative for a Competitive Online-Marketplace) einen offenen Brief an den EU-Kommissar McCreevy geschrieben. Er enthält zehn Fragen zum Vergleich, zu denen Google nach der Auffassung der Autoren bei einer Anhörung der EU-Kommission Anfang des Monats keine befriedigende Antwort lieferte.

So fragen die Verbände, warum der Vergleich nichtamerikanischen Autoren ein Opt-out zu einem Geschäft aufzwingt, zu dem sie niemals befragt wurden oder von dem sie sogar niemals Notiz erhielten. Sie fragen sich, wieso man sie nicht nach einem Opt-in nachgesucht hat. Der vollständige Wortlaut des Briefes findet sich im Blog Icomp Voices. (jo)