Vorbehalte gegen den Buchdigitalisierungs-Vergleich
Sowohl das amerikanische Justizministerium als auch europÀische VerbÀnde sehen noch Nachbesserungsbedarf bei Googles Vergleich mit amerikanischen Verlegern.
Das amerikanische Justizministerium [1] hat am gestrigen Freitag seine Bedenken gegen den Vergleich [2] formuliert [3], den Google in der Auseinandersetzung mit Verlegern um seine BuchdigitalisierungsplĂ€ne erzielt hatte. Sie schlĂ€gt dem Gericht vor, den Vergleich in seiner jetzigen Form zurĂŒckzuweisen, um den Parteien noch mehr Gelegenheit zu geben, rechtliche Probleme auszurĂ€umen. Die sieht das Justizministerium vor allem beim Kartell- und Urheberrecht. So solle die Vereinbarung bessere Schutzklauseln fĂŒr unbekannte Urheber vorsehen und die Bedenken auslĂ€ndischer Autoren und Verlage besser berĂŒcksichtigen.
Trotz der Bedenken glaubt das Justizministerium, dass die Vereinbarung das Potenzial hat, "Millionen von Werken Leben einzuhauchen, die derzeit fĂŒr die Allgemeinheit auĂer Reichweite" seien. Google und die am Vergleich beteiligten amerikanischen VerlegerverbĂ€nde wollen auf die Bedenken des Justizministeriums eingehen.
Auch in Europa gibt es Vorbehalte gegen Googles PlÀne. So haben der Börsenverein [4] des Deutschen Buchhandels, der europÀische Dachverband der Bildagenturen CEPIC [5] (Coordination of European Picture Agencies Press Stock Heritage), der Verein zur Förderung der Suchmaschinen-Technologie und des freien Wissenszugangs (SuMa e.V [6].) sowie die Initative ICOMP [7] (Initiative for a Competitive Online-Marketplace) einen offenen Brief an den EU-Kommissar McCreevy geschrieben. Er enthÀlt zehn Fragen zum Vergleich, zu denen Google nach der Auffassung der Autoren bei einer Anhörung [8] der EU-Kommission Anfang des Monats keine befriedigende Antwort lieferte.
So fragen die VerbÀnde, warum der Vergleich nichtamerikanischen Autoren ein Opt-out zu einem GeschÀft aufzwingt, zu dem sie niemals befragt wurden oder von dem sie sogar niemals Notiz erhielten. Sie fragen sich, wieso man sie nicht nach einem Opt-in nachgesucht hat. Der vollstÀndige Wortlaut [9] des Briefes findet sich im Blog Icomp Voices. (jo [10])
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https://www.heise.de/-789324
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.usdoj.gov/
[2] https://www.heise.de/news/Autoren-und-Verleger-beenden-Rechtsstreit-mit-Google-ueber-Buch-Suche-213949.html
[3] http://www.usdoj.gov/opa/pr/2009/September/09-at-1001.html
[4] http://www.boersenverein.de
[5] http://www.cepic.org/
[6] http://www.suma-ev.de/
[7] http://www.i-comp.org/
[8] https://www.heise.de/news/EU-Experten-beraten-ueber-Google-Books-754861.html
[9] http://www.i-comp.org/blog/?p=52
[10] mailto:jo@ct.de
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