Vorratsdatenspeicherung in Österreich kommt etwas später

Im Begutachtungsverfahren zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes sind 90 Stellungnahmen mit teils schweren Bedenken eingegangen, dazu gibt es auch deutliche Kritik innerhalb der Regierungspartei SPÖ.

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Österreich wird die von der EU gesetzte Frist zum 15. September für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich nicht einhalten, berichten futureZone und quintessenz. Ursprünglich hätte die entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetz 2003 bereits am 1. September in Kraft treten sollen. Doch im Begutachtungsverfahren sind 90 Stellungnahmen mit teils schweren Bedenken eingegangen, dazu gibt es auch deutliche Kritik innerhalb der Regierungspartei SPÖ. Daher wird es "schwer bis unmöglich", das Gesetz noch vor der Sommerpause des Nationalrats zu verabschieden, heißt es aus dem Büro des zuständigen Verkehrsministers Werner Faymann. Unter Berücksichtigung der Fristenläufe ist daher ein In-Kraft-Treten zum 15. September unwahrscheinlich geworden.

Österreich läuft also Gefahr, von der EU-Kommission wegen fehlender Umsetzung zum vorgesehenen Zeitpunkt verwarnt zu werden. Darauf müsse man es eben ankommen lassen, meint der Minister. Es sei nicht sein Ziel, Österreich bei der Vorratsdatenspeicherung zum Musterknaben zu machen. Die von Innenminister Günther Platter (ÖVP) und den Urheberrechtsverwertungsgesellschaften geforderte Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung über das vorgeschriebene Minimum von sechs Monaten hinaus werde es nicht geben. Die Wirtschaftskammer und andere Einrichtungen sind deutlich gegen jede Verlängerung der Speicherdauer.

Die Unterhaltungsindustrie möchte auch Zugriff auf die eigentlich zur Terrorbekämpfung auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten, damit sie Bürger wegen Urheberrechtsverstößen einfacher verfolgen kann. Andere fordern eine Einschränkung auf die von der EU angeführten Ziele der Terrorismusbekämpfung. Im Verkehrsministerium möchte man nun die Regelung über den Zugriff auf die gespeicherten Daten in der Strafprozessordnung (StPO) verankern. Dies sei die "einzig saubere Lösung". So könnten auch die in der StPO enthaltenen Schutzbestimmungen für Anwälte, Journalisten und Ärzte aktiviert werden, heißt es. Das Verkehrsministerium verhandelt nun mit dem Justizministerium unter Maria Berger (SPÖ). Nach wie vor nicht bekannt ist, wie die Telekommunikationsunternehmen für ihren Aufwand bei der Datenspeicherung entschädigt werden sollen.

Zur österreichischen Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung siehe auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (jk)