WIPO rügt Deutsche Welle wegen Reverse Domain Hijacking

Das "Reverse Domain Hijacking" von dw.com ist an einem Spruch des Schiedsgerichts der WIPO gescheitert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Wolf-Dieter Roth

Die Deutsche Welle hat zwar schon gut an die zwanzig Domainnamen, gleichwohl wollte der Rundfunksender aus "sportiven" Gründen die Adresse dw.com, die seit 1994 der amerikanischen Softwarefirma Diamond Ware gehört.

Guido Baumhauser, Online-Chef der Deutschen Welle, rief das internationale Domain-Schiedsgericht bei der WIPO an, denn schließlich hat die Deutsche Welle ja ihre Marke weltweit eingetragen - zwei Buchstaben mit einer Art Bumerang darunter. Doch Diamond Ware hatte DW ebenfalls als Marke eingetragen – und zwar zumindest in Amerika eher als die Deutsche Welle. Auch die Domain besaß man schon vor der Markeneintragung der Deutschen Welle, hatte von der also gar nichts wissen und schon gar nicht dw.com bösartig als Domaingrabber registrieren können, um sie später zu verkaufen, so wie die Deutsche Welle behauptete.

Das WIPO-Panel entschied daher, dass zwar durchaus Bösartigkeit (bad faith) vorhanden sei – aber nicht auf der Seite von Diamond Ware, sondern ganz im Gegenteil bei der Deutschen Welle. Zwei von drei Jurymitgliedern entschieden auf Reverse Domain Hijacking. Grundlage für die Entscheidungsfindung war dabei übrigens unter anderem die erwähnte Meldung von heise online, vom Schiedsgericht als Telepolis-Artikel bezeichnet.

Mehr in Telepolis: Gerne werden Domainstreits über das Markenrecht ausgetragen. (Wolf-Dieter Roth) (fr)