Wahlmaschinen sollen Urheberrecht verletzen
Die in den US-amerikanischen PrĂ€sidentschaftswahlen eingesetzten Wahlcomputer sollen gegen die Bestimmungen der Open-Source-Lizenz GPL bzw. das Dual-Licensing-Prinzip der Ghostscript-Firma Artifex verstoĂen.
Wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung hat Artifex Software [1] eine Klage gegen den Wahlmaschinenhersteller Diebold und seine Tochterfirma Premier Election Solutions (PES [2]) eingereicht. Artifex, die Firma hinter der populĂ€ren Open-Source-Software Ghostscript [3] zum Anzeigen und Drucken und von Postscript-Dateien, meint, dass PES ihr Urheberrecht verletzt, indem das Unternehmen seine elektronischen Wahlmaschinen mit Ghostscript ausstattet, ohne dafĂŒr eine gĂŒltige Lizenz zu haben.
Artifex stellte die Drucksoftware 2006 unter die GPL [4] und verwendete vor dieser Zeit als Lizenz die eigene, eine kommerzielle Weitergabe explizit verbietende AFPL [5]. FĂŒr proprietĂ€re Zwecke bietet die Firma Ghostscript nach dem Dual-Licensing-Prinzip auch unter einer kommerziellen, kostenpflichtigen Lizenz an. Eine solche soll PES nie erworben haben.
Die Wahlcomputer von PES kommen in den Vereinigten Staaten sowohl in Bundesstaatswahlen als auch in der gerade zu Ende gegangenen PrÀsidentschaftswahl [6] zum Einsatz. Nach Angaben des US-Branchendienstes InformationWeek [7] verlangt Artifex Schadensersatz in Höhe von 150.000 Dollar sowie ein Verbot auf die weitere Verwendung der betroffenen GerÀte. Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus. (akl [8])
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[1] http://www.artifex.com/
[2] http://www.premierelections.com/
[3] http://www.ghostscript.com/awki
[4] https://www.heise.de/news/Ghostscript-ab-sofort-unter-der-GPL-133206.html
[5] http://www.artifex.com/downloads/doc/Public.htm
[6] https://www.heise.de/news/Barack-Obama-wird-44-Praesident-der-USA-215230.html
[7] http://www.informationweek.com/
[8] mailto:akl@ix.de
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