Websperren in Pennsylvania ausgesetzt

Der Bundesstaat stellt die umstrittene Praxis ein, bis ein Bundesrichter entschieden hat, ob die Regelung gegen die US-Verfassung verstößt.

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Von
  • Torsten Kleinz

Der US-Bundesstaat Pennsylvania muss seine geheimen Websperren gegen Kinderpornografie aussetzen. Justizminister Mike Fisher hat zugestimmt, die bisherige umstrittene Praxis einzustellen, bis ein Bundesrichter entschieden hat, ob die Regelung gegen die US-Verfassung verstößt.

Das Center for Democracy and Technology (CDT) hatte zusammen mit der American Civil Liberties Union (ACLU) und einem Internet-Provider gegen das Vorgehen der Behörde geklagt. Sie bemängelten, dass auch viele Seiten von den Sperren betroffen seien, die überhaupt nichts mit Kinderpornografie zu tun haben, aber unter der gleichen IP-Adresse zu erreichen sind. Wie viele Seiten genau betroffen sind, ist unklar: Die Behörde verweigert die Auskunft über die gesperrten Adressen. Hosting-Provider und Eigentümer der inkriminierten Webseiten werden bisher von der Generalstaatsanwaltschaft nicht kontaktiert. Sie haben damit auch keine Chance, sich gerichtlich gegen die Maßnahme zu wehren oder die beanstandeten Inhalte zu löschen.

Die Behörde hat in den vergangenen anderthalb Jahren informelle Sperrungsverfügungen gegen mehr als 700 verschiedene Seiten an die im Bundesstaat ansässigen Provider verschickt. Die mussten daraufhin innerhalb von fünf Tagen die IP-Adressen der bemängelten Seiten für alle Kunden in Pennsylvania sperren, andernfalls drohten Geld- und Haftstrafen. Der Provider WorldCom hatte sich zunächst geweigert, wurde aber von einem Gericht zur Einhaltung der Anordnung gezwungen.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, auch weiterhin mit Sperren gegen Kinderpornografie vorgehen zu wollen. Allerdings werde man jetzt erst einen Gerichtsbeschluss einholen und die Anwälte des ACLU benachrichtigen, damit diese die Rechtmäßigkeit der Sperren überprüfen können. Die Bürgerrechtler bezweifeln generell den Sinn der Blockaden. "Das Webblockaden-Gesetz in Pennsylvania richtet wenig gegen Kinderpornografie aus, verstößt aber in großem Ausmaß gegen den ersten Verfassungszusatz", sagt CDT-Vorstand Alan Davidson. Anstatt die Kinderpornografie schlichtweg zu verstecken, sollten die Gesetzeshüter das Problem an der Quelle anfassen und die Kriminellen verfolgen, die Kinderpornografie herstellen und verbreiten. (Torsten Kleinz) / (anw)