Wegen Corona: Polizei soll länger mit Staatstrojanern Einbrecher jagen dürfen

Die Lizenz zur weitgehenden Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl wird nach dem Willen der Regierung befristet weitere fünf Jahre gelten.

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Polizeischild an Häuserwand

(Bild: mahc/Shutterstock.com)

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Die Polizei soll ihre erweiterten Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung inklusive des Einsatzes von Staatstrojanern im Kampf gegen Wohnungseinbruchdiebstahl länger erproben dürfen. Die Bundesregierung hat dafür vorige Woche eine vom Justizministerium vorgelegte "Formulierungshilfe" für die Regierungsfraktionen im Bundestag auf den Weg gebracht, die das Parlament mit deren Stimmen zeitnah zusammen mit einem Gesetzentwurf für einen stärken Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschließen soll.

2019 führte der Bundestag erstmals eine Bestimmung in die Strafprozessordnung (StPO) ein, wonach bei Einbruchdiebstahl in einer dauerhaft genutzten Privatwohnung eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) angeordnet werden kann. Dazu reicherten die Abgeordneten den bereits breiten Straftatenkatalog aus Paragraf 100a StPO um diesen Tatbestand an. Auf Basis dieser Liste kann die Polizei seit 2017 bereits auch in vielen anderen Fällen bis hin zu Alltagskriminalität eine Quellen-TKÜ durchführen. Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation per Staatstrojaner direkt auf dem Gerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde.

Da es sich bei einer solchen Maßnahme um einen grundrechtssensiblen Eingriff handelt, befristete der Gesetzgeber die Ermächtigung beim Jagen von Einbrechern zunächst auf fünf Jahre. Sie würde daher – ohne Verlängerung – am 12. Dezember außer Kraft treten. Das Parlament sah ferner eine Evaluierung nach drei Jahren vor, um die Effizienz der Klausel beurteilen zu können.

Das Justizministerium hat diese Überprüfung durchgeführt. Allerdings fielen die relevanten Zeiträume in die Zeit der Corona-Pandemie, schränkt das Ressort von Marco Buschmann (FDP) ein. Damals hätten viele im Homeoffice gearbeitet und es sei zu einem Rückgang von Wohnungseinbrüchen gekommen. "Daher waren die erhobenen Zahlen nicht repräsentativ", heißt es weiter vom Justizministerium. Deshalb sehe der Entwurf vor, die Befugnis zunächst um weitere fünf Jahre zu verlängern. Ihre Effizienz solle dann erneut untersucht werden.

Die auf das Jahr 2022 beschränkte Evaluation habe gezeigt, dass eine einschlägige Telekommunikationsüberwachung "zwar nur in 0,08 bis zu 3,07 Prozent der wegen des Verdachts eines Wohnungseinbruchdiebstahls geführten Ermittlungsverfahren angeordnet wurde", schreibt die Exekutive in der Begründung des Änderungsantrags. "Anderseits konnten nach Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden in diesen Fällen aber häufig verfahrensrelevante Ergebnisse erlangt werden, die eine Tataufklärung erst ermöglichten."

Parallel hat die Bundesregierung eine Novelle des Sprengstoffgesetzes gebilligt. Strafverfolger sollen damit künftig Staatstrojaner im Rahmen einer Quellen-TKÜ auch bei Geldautomatensprengungen in Stellung bringen dürfen. Eigentlich nahm sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag vor, den Einsatz von Überwachungssoftware einzuhegen und generell auf verfassungsrechtlich unbedenklichen Boden zu stellen.

(olb)