Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojaner Einbrecher jagen
Das Parlament hat einen Gesetzentwurf für ein "modernisiertes" Strafverfahren beschlossen. Die DNA-Analyse wird auf "äußerlich erkennbare Merkmale" erweitert.
Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am Freitag eine Initiative zur "Modernisierung des Strafverfahrens" verabschiedet. Im Kampf gegen Wohnungseinbruchdiebstahl erhält die Polizei damit insbesondere bei einem "serienmäßigen" Vorgehen erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung. Sie darf damit künftig auch per Staatstrojaner verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Die Abgeordneten erhoffen sich davon weitere Ansatzpunkte "für die Aufklärung der Einbruchstaten und die Überführung des Täters", wenn dieser mittels Telekommunikation etwa Kontakte mit potenziellen Käufern von Diebesgut anbahne.
Mit dem Gesetz reichert das Parlament den bereits breiten Straftatenkatalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) um den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung an. Auf Basis dieser Liste kann die Polizei seit zwei Jahren bereits auch eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durchführen. Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation per Staatstrojaner direkt auf dem Gerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde.
DNA-Analyse
Daneben erweitern die Volksvertreter auch die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerlich erkennbare Merkmale wie die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter. Experten warnen hier vor der Gefahr falscher Prognosen oder Interpretationen sowie rassistischen Diskriminierungen. Bei erwachsenen Opfern von Sexualdelikten wird es ferner zulässig, eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung zu verwenden und damit überflüssige Mehrfachverhöre zu vermeiden.
Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Parlament nur noch geringfügig überarbeitet. Die Initiative muss noch den Bundesrat passieren, bevor sie in weiten Teilen mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. FDP, Linke und Grüne stimmten dagegen, da etwa die Rechte von Verfahrensbeteiligten vor Gericht beschnitten würden. Die AfD enthielt sich. Die auch von der SPD gewünschte Aufnahme einer Klausel, wonach bei Bundesgerichten eine Ton- und Videoaufzeichnung von Strafprozessen durchgeführt werden könnte, lehnte die CDU/CSU-Fraktion im Vorfeld ab. (jk)