Elektronische Patientenakte: Bundesgesundheitsministerium stellt Pläne klar

Eigentlich sollte die neue Version der elektronischen Patientenakte ab Mitte Februar bundesweit ausgerollt werden, jetzt gibt es Planänderungen.

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Leeres Sprechzimmer beim Arzt.

(Bild: loreanto/Shutterstock.com)

Update
Lesezeit: 4 Min.

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) wird doch nicht verschoben. Zwischenzeitlich stand im Raum, dass sich der Start der ePA verzögert, doch das ist laut Bundesgesundheitsministerium "irreführend". Demnach startet die ePA zwar wie geplant am 15. Januar in den Modellregionen Hamburg, Franken und NRW, jedoch müssen die Software-Hersteller die Praxis- und Krankenhausverwaltungssysteme bis dahin nicht mit den neuen ePA-Modulen ausgestattet haben, sondern erst nach erfolgreicher Probezeit. Laut BMG ist diese nach "etwa vier Wochen" beendet, sodass Mitte Februar der bundesweite Rollout starten soll. Damit ist mit der ePA zu Beginn wahrscheinlich weniger möglich als mit der bisherigen ePA, die es seit 2021 gibt.

"Die Software-Hersteller für die Leistungserbringer sind nicht mehr verpflichtet, schon zum 15. Januar bundesweit das Modul für die technische Anbindung der Ärzte/Apotheker/Krankenhäuser an die ePA auszurollen, sondern erst zu dem Zeitpunkt der erfolgreichen Erprobung in den Modellregionen", stellt Susanne Ozegowski vom Bundesgesundheitsministerium auf LinkedIn klar. Das habe laut Ozegowski aber "keine Auswirkungen auf die bundesweite Verfügbarkeit der ePA". Allerdings wird diese ePA dann wahrscheinlich weiterhin wenig Möglichkeiten bieten und überwiegend leer sein, es sei denn, man befüllt sie selbst.

Zuvor berichteten verschiedene Medien wie der Spiegel und der Ärztenachrichtendienst, dass es zu Verschiebungen beim bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte kommt. Für viele Software-Hersteller dürfte es dennoch für etwas Erleichterung sorgen, dass das ePA-Modul, wie Ozegowski schreibt, doch nicht schon zum 15. Januar fertig sein muss. Ursprünglich hatte es viel Kritik gegeben, dass die ePA zum Start nur über einen sehr limitierten Funktionsumfang verfügt. Jetzt wird sie sich wahrscheinlich nur darin unterscheiden, dass sie für alle automatisch kommt und mit ihr ein beschränktes Berechtigungsmanagement – die bisherigen drei Vertraulichkeitsstufen wird es nicht mehr geben.

In einem dem Aend vorliegenden Schreiben aus dem Bundesgesundheitsministerium an den Gesundheits-IT-Verband bvtig hieß es, dass die verpflichtende Nutzung der Ärzte erst erfolge, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv ausfallen. Dies hatte Sebastian Zilch, Unterabteilungsleiter für Gematik, E-Health und Telematikinfrastruktur vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), bereits im Juni dieses Jahres gesagt. Sofern alles nach Plan verläuft, solle demnach auch der Rest der gesetzlich versicherten Bevölkerung eine ePA bekommen.

Schon als der Zeitplan vor über einem Jahr bekannt wurde, gab es von allen Seiten Bedenken, ob die Fristen eingehalten werden können. Die 1.000 Seiten lange Spezifikation für die ePA wurde Ende 2023 veröffentlicht, dann relativ schnell finalisiert und noch immer gibt es Änderungen daran. Kürzlich war auf dem ePA-Summit von "glühenden Fingerspitzen" der Entwickler die Rede, aber die Teilnehmer des Gipfels sprachen sich überwiegend Mut zu.

Es scheint aufseiten des BMG einige Kommunikationsprobleme zu geben, wie nicht nur die häufig wegen inhaltlicher Unzulänglichkeiten kritisierten Beiträge in den sozialen Medien oder die Multi-Channel-Kampagne zur ePA für alle zeigen. Da bereits seit Monaten klar war, dass die Pläne für die ePA ambitioniert sind, hätte eine klare Kommunikation und ein schrittweiser Rollout von vornherein sicherlich mehr geholfen, anstatt regelmäßig mit widersprüchlichen Aussagen für Verunsicherung zu sorgen.

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Ferner sind organisatorische Herausforderungen zu befürchten, da Ärzte in Kliniken und Praxen schlichtweg nicht die Zeit haben, ihre Patienten über mögliche Risiken der elektronischen Patientenakte aufzuklären, wenn beispielsweise bestimmte Daten in die ePA gelangen. Nach aktuellem Plan müssen die Ärzte bei heiklen Daten wie Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen nachfragen, ob diese in die ePA hochgeladen werden sollen. Ärzte sorgen sich vor den dadurch entstehenden Mehraufwänden, die Arztzeit stehlen. Gleichzeitig erhalten sie noch mehr Verantwortung, die Vertraulichkeit der Dokumente sicherzustellen. Unklar ist zudem, ob die Informationen zur elektronischen Patientenakte auch wirklich bei den gesetzlich Versicherten angekommen sind – einige Krankenkassen haben erst Anfang November ihre Informationskampagne gestartet.

Update

Aufgrund der Klarstellung des BMGs haben wir den Artikel ĂĽberarbeitet. Zuvor hatten auch wir mit Bezug auf die Berichterstattung von Spiegel und Aend von einer Verschiebung des Starttermins gesprochen.

(mack)