Werbung für Glücksspiele soll eingeschränkt werden

Fernseh-Werbung für Lotterien und Sportwetten soll verboten werden -- das sieht der neue Lotterie-Staatsvertrag der Bundesländer vor. Die privaten Anbieter wehren sich dagegen und verweisen auf die vielen Ausnahmeregelungen.

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  • dpa

Nach der Einigung der Ministerpräsidenten auf einen Entwurf für einen neuen Lotterie-Staatsvertrag reißt die Kritik privater Anbieter nicht ab. Der Verband der Lotterieeinnehmer und Spielvermittler nannte den geplanten Vertrag "inkonsequentes Stückwerk" -- wegen seiner diversen Ausnahmeregelungen.

Die Länderchefs hatten sich auf den Erhalt des staatlichen Glücksspiel-Monopols geeinigt; der neue Staatsvertrag setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "eins zu eins" um, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) am Freitag nach dem Ende der zweitägigen Konferenz in Bad Pyrmont. Das Gericht hatte das staatliche Wettmonopol nur für zulässig erklärt, wenn auch die Anbieter ihren Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten würden.

Zur Eindämmung der Suchtgefahren soll die Werbung für Lotterien und Sportwetten laut Staatsvertrag drastisch eingeschränkt werden. Fernsehwerbung ist verboten -- allerdings mit Ausnahmen: Die Ziehung der Lottozahlen wird es weiterhin geben, und auch Lotterien wie "Aktion Mensch" oder "Die Goldene Eins" dürfen das Fernsehen nutzen. Glücksspiel im Internet dagegen gilt als illegal, ausgenommen die Angebote von Toto-Lotto sowie das Internet-Spiel der Spielbanken. Der Entwurf für den Staatsvertrag muss noch in die Anhörung verschiedener Interessenverbände.

Der Direktor des privaten Sportwetten-Anbieters bwin Deutschland, Jörg Wacker, bezweifelte, dass gerade von Sportwetten die behauptete Suchtgefahr ausgeht; bwin hatte per Eilantrag ein Verbot seiner Sportwetten abgewehrt. Wacker argumentiert, das Automatenspiel sei liberalisiert -- obwohl "offensichtlich 80 Prozent der angenommenen 150.000 Spielsüchtigen in Deutschland Automatenspieler" seien. Wacker zeigte sich optimistisch, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2007 nicht in allen Länderparlamenten auf Zustimmung stoßen wird.

Die Länder sperren sich gegen eine Liberalisierung des Wettmarktes. Sie nehmen stattliche Summen aus dem Lotto-Geschäft ein, die teils für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke eingesetzt werden. Vor allem private Anbieter von Sportwetten hatten der staatlichen Oddset-Wette scharfe Konkurrenz gemacht. Es gibt allerdings auch Stimmen in der Politik, die eine Zulassung privater Anbieter gegen eine Konzessions-Abgabe wie bei Lotto für sinnvoll halten. Sie verweisen darauf, dass sich die privaten Anbieter mit ihrem Engagement im Sportsponsoring zu einer wichtigen Einnahmequelle für Sportvereine entwickelt hätten.

Der Präsident des Verbandes der Lotterieeinnehmer, Norman Faber, forderte, dass private Lotto-Vermittler weiter arbeiten und werben dürfen. "Wenn im Internet regelrechte Casinos erlaubt, private Lottovermittler aber ausgebremst werden, dann ist das absurd", sagte Faber. 35.000 Arbeitsplätze im Lotto- und Lotteriewesen seien in Gefahr. (dpa) / (uh)