Wettbewerbshüter mahnen Mobilcom ab
Die Zentralstelle zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Telefongesellschaft Mobilcom abgemahnt.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Telefongesellschaft Mobilcom abgemahnt. Das Schleswiger Unternehmen hatte an beiden Weihnachtsfeiertagen kostenlose Telefonate innerhalb Deutschlands angeboten. Die Zentralstelle beanstandete vor allem die mangelnde Transparenz der Mobilcom-Aktion: "Für die Verbraucher war nur erkennbar, wann die kostenlose Telefoniermöglichkeit beginnt, nicht aber wann sie endet". Außerdem sei das "Verschenken einer Originaldienstleistung" nur in engen Grenzen gestattet. Mobilcom-Chef Gerhard Schmid zeigte sich von der Abmahnung, die mit einer Gebühr von 315,65 Mark verbunden war, wenig beeindruckt und kündigte im Bayerischen Fernsehen weitere werbewirksame Aktionen an. Bereits im ersten Quartal 1999 will sein Unternehmen Ortsgespräche anbieten und über eine Pauschalgebühr abrechnen. Selbst Citytarife nach amerikanischem Vorbild wollte Schmid nicht ausschließen: "Ich bin überzeugt, daß ein kostenloses Ortstarifmodell eines Tages in Deutschland funktionieren wird". (ad)