Wettbewerbsklage von 2009: EU-Kommission verhängt Millionen-Bußgeld gegen Intel

Ein Bußgeld wegen Wettbewerbsverzerrung von 2009 wurde 2022 kassiert. Nun hat die EU-Kommission ein neues, verringertes Bußgeld gegen Intel verhängt.

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(Bild: photobyphm/Shutterstock.com)

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In einem langjährigen Rechtsstreit hat die EU-Kommission am Freitag eine Geldbuße in Höhe von rund 376,36 Millionen Euro gegen das Halbleiterunternehmen Intel verhängt, teilte die Kommission mit. Dies ist eine erneuerte Entscheidung in einem seit langem andauernden Verfahren gegen Intel wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Die zweite Entscheidung mit veränderter Summe war notwendig geworden, weil der Gerichtshof der EU (EuGH) Anfang 2022 die ursprünglich verhängte Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro für nichtig erklärt hatte. Anlass für das Verfahren war der Vorwurf gegen Intel, Wettbewerber unrechtmäßig aus dem Markt für x86-Prozessoren gedrängt zu haben.

Die nun verkündete Millionen-Geldbuße fußt auf den Vorwürfen, die der EuGH letztes Jahr nicht verworfen hatte. Damals sah sich das Gericht außerstande festzustellen, welcher Teil der ursprünglich angesetzten Geldbuße sich auf die bestätigten Vorwürfe bezog, weshalb der Milliardenbetrag seinerzeit für komplett nichtig erklärt wurde. Die EU-Kommission geht gegen diese Entscheidung vor. Im Anschluss begann die Wettbewerbsbehörde ein neues Verfahren und die Kommission konnte eine neu festgesetzte Geldbuße verhängen, was sie nun laut ihrer Mitteilung getan hat.

Das gesamte Verfahren läuft bereits seit 2009. Damals verhängte die EU-Kommission das bis dahin beispiellos hohe Bußgeld von über einer Milliarde Euro. Die Wettbewerbsaufsicht sah bei Intel eine marktbeherrschende Stellung im Segment der x86-CPUs, die das Unternehmen missbräuchlich ausnutze. Ein Vorwurf lautete, Intel habe zwischen 2002 und 2007 PC-Hersteller (namentlich HP, Acer und Lenovo) mit Rabatten dazu bewegt, sich von der Konkurrenz AMD abzuwenden.

Intel will sich nach der Entscheidung laut Reuters die Optionen offenhalten. Die Firma betrachte die Entscheidung und die Höhe des Bußgelds und erwäge daraufhin die Aussichten einer möglichen Berufung dagegen.

(tiw)