Wiener Gericht findet bei Facebook "keine rechtswidrige Datenverarbeitung"
500 Euro Schadenersatz muss Facebook dem österreichischen Datenschützer Max Schrems zahlen, weil es Auskunft verweigert hat. Andere Vorwürfe werden abgewiesen.
Max Schrems bekommt 500 Euro Schadenersatz, weil Facebook sich geweigert hat, umfassend Auskunft zu erteilen. Außerdem muss Facebook binnen 14 Tagen die rechtlich erforderliche Auskunft erteilen. Das geht aus einem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien hervor. Alle anderen Vorwürfe Schrems' weist das Gericht ab. Zuvor hatte sich die Richterin bereits zweimal für unzuständig erklärt, was vom EuGH bzw. Österreichs Oberstem Gerichtshofs (OGH) jedes mal aufgehoben wurde.
Nun gibt es nach sechs Jahren Prozessdauer das erste Urteil. Das Gericht legt auf dutzenden Seiten den Sachverhalt dar, um dann mit einer sehr kurzen Begründung zu überraschen. Es spricht Schrems das Recht auf Vertragsabschluss und Weisungsgebung im Bereich der Verarbeitung jener Daten ab, die er selbst zu Facebook hochgeladen oder dort erzeugt hat. Auf Datenverarbeitung für private oder familiäre Tätigkeiten sei die DSGVO nicht anwendbar, weshalb Schrems daraus keine Rechte ableiten könne.
Lesen Sie auch
Max Schrems darf Facebook in Ă–sterreich verklagen
Darüber hinausgehende Datenverarbeitung seitens Facebook habe Schrems entweder nicht beweisen können oder durch seinen Vertragsabschluss mit Facebook akzeptiert. Er könne den Vertrag durch Löschung seines Facebook-Kontos jederzeit beenden. Im Ergebnis sieht die Richterin "keine rechtswidrigen Datenverarbeitungsvorgänge" bei Facebook.
Politisches Interesse soll keine politische Meinung sein
Artikel 9 DSGVO verbietet unter anderem die Verarbeitung von Daten über sexuelle Orientierung und politische Meinung (mit Ausnahmen). Facebook hat Schrems unstrittig Werbung gezeigt, die in Bezug zu seiner sexuellen Orientierung steht, und Schrems Einladungen zu bestimmten politischen Veranstaltungen zugemittelt. Aus Sicht der Richterin ist aber beides nicht zu beanstanden: Schrems habe seine sexuelle Orientierung selbst öffentlich gemacht. Und dass Facebook auswertet, für welche Politiker und Parteien sich Schrems interessiere, sei keine Verarbeitung von Daten über seine politische Meinung. Schrems könne ja auch Seiten von Parteien aufgerufen haben, deren Meinung er nicht teile.
Somit blieb nur, dass Facebook seiner Auskunftsverpflichtung trotz mehrmaliger Aufforderung jahrelang nicht ausreichend nachgekommen ist. Dafür muss Facebook nun Schrems, der unbezahlter Vorsitzender der Datenschutzorganisation noyb.eu ist, 500 Euro Schadenersatz zahlen, und die Auskunft erstatten. Facebook musste eingestehen, dass es seinen Nutzern auch in den einschlägigen "Tools" nicht alle Daten zeigt, die es über die Nutzer sammelt und verwertet. Es werden nur Daten gezeigt, von denen Facebook meint, dass sie für die Nutzer "relevant" seien.
Die Richterin meint, dass die Mehrheit der User personalisierte Reklame lieber hat als nicht zugeschnittene Werbung. Im Verfahren hatte Cecilia Alvarez, bei Facebook für Datenschutz in Europa, dem Nahen Osten und Afrika zuständig, als Zeugin ausgesagt. Auch mit ihrer Hilfe konnte nicht geklärt werden, warum Facebook GPS-Daten Schrems' hatte. Wie Facebook konkret Daten technisch verarbeitet und löscht, konnte Alvarez ebenfalls nicht erklären. Eine weitere geladene Facebook-Managerin hatte sich geweigert, vor dem Wiener Gericht zu erscheinen. Laut Urteil ist ihre Zeugenaussage nicht erzwingbar.
Während Facebook das Urteil noch prüft, hat Schrems bereits entschieden, in Berufung zu gehen: "Die Richterin hat schon in der Verhandlung gesagt, dass sie sich auf die Fakten konzentriert, weil die kniffligen rechtlichen Fragen ohnehin von den höheren Gerichten geklärt werden. Die Entscheidung ist aber trotzdem etwas grotesk: Die illegalen Datenverarbeitungen von Facebook werden auf 36 Seiten beschrieben - aber nur in gerade 19 Sätzen werden fast alle Klagepunkte pauschal abgewiesen. Nur eine volle Auskunft zu meinen Daten und € 500 symbolischen Schadenersatz soll ich bekommen", teilte Schrems in einer Aussendung mit, "Mit den kniffligen Fragen ob das Vorgehen von Facebook nach der DSGVO legal ist, wollte sich die Richterin wohl einfach nicht beschäftigen.".
- Von Max Schrems gegen Facebook angestrengtes Urteil 3 Cg 52/14k-91 des Landesgerichts fĂĽr Zivilrechtssachen Wien
(ds)