Windkraft-Ausbau an Land: Ministerien legen Streit über Artenschutz bei

Windkraft ist ein wichtiger Teil der Energiewende. Allerdings werden durch sie Tierarten gefährdet. Diesen Konflikt wollen Lemke und Habeck nun gelöst haben.

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Windrad in der Hemelinger Marsch.

(Bild: heise online / anw)

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Das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich in einem Interessenkonflikt geeinigt, der einem zügigen Ausbau der Windkraft im Weg stand. Umweltministerin Steffi Lemke und Wirtschaftsminister Robert Habeck legten dazu ein Eckpunktepapier vor, in dem es um schnelleren Windkraft-Ausbau bei einheitlichen Artenschutzvorgaben geht.

Die beiden Ministerien wollen nach eigenen Angaben Windenergieanlagen an Land artenschutzfachlich einfacher prüfen und effizienter gestalten, geht aus dem Eckpunktepapier hervor (PDF). Windenergieanlagen sollen zügig und rechtssicher genehmigt werden, dabei sollen hohe und europarechtlich gebotene ökologische Schutzstandards gewahrt werden.

Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziel für Windenergie an Land von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein. Weiterhin sollen die zuständigen Planungsbehörden die Flächen konkret ausweisen.

Im Bundesnaturschutzgesetz sollen erstmals bundeseinheitliche gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung regeln, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten erhöht. Dabei soll eine bundeseinheitliche Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erstellt werden. Darin sind momentan 16 Arten aufgeführt, vom Seeadler über den Rotmilan und den Wespenbussard bis hin zum Uhu.

Für die Windkraftanlagerbauer soll eine Schwelle für die Zumutbarkeit von Vorkehrungen zur Vermeidung von Kollisionen festgelegt werden. Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zukünftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können. "Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist dann eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen", teilen die Ministerien mit.

Alte Windenergieanlagen sollen leichter durch neue und leistungsstärkere ersetzt werden können, "Repowering" genannt. Dazu sollen vereinfachte Immissionsschutzbestimmungen ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Dadurch sollen für viele dieser Projekte zeitaufwendige Alternativenprüfungen entfallen.

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"In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau", erläuterte Habeck. Der Suchraum für geeignete Standorte werde nun erheblich vergrößert. Das sei gerade heute wichtig, da "wir uns zügiger denn je aus der Klammer von Öl- und Gas-Importen befreien müssen und uns der aktuelle Weltklimabericht die Dringlichkeit beim Klimaschutz wieder deutlich vor Augen führt". Lemke meinte, "Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran".

(anw)