Windkraft, Photovoltaik, Wärmepumpen: Bundesregierung beschließt "Beschleuniger"

Die Bundesregierung setzt die EU-Notfallverordnung um, die Genehmigungen für Windkraft, Photovoltaik und Wärmepumpen vereinfachen und beschleunigen soll.

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In Deutschland gibt es einige weit bekannte Solardachprojekte, wie etwa das Solardorf Vauban in Freiburg.

(Bild: Gyuszko-Photo/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Andreas Wilkens

Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftiger schneller ablaufen. Sie hat sich dazu auf Gesetzesänderungen geeinigt, mit denen Vorgaben aus der EU-Notfallverordnung umgesetzt werden. Der Bundestag muss ihnen noch zustimmen.

Geändert werden unter anderem das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das Windenergie-auf-See-Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Netzinfrastrukturprojekte in ausgewiesenen Gebieten vereinfacht werden. Die EU-Notfallverordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Von den Erleichterungen können laut Bundeswirtschaftsministerium aber auch Genehmigungsverfahren profitieren, die bereits laufen.

Die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- und der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur artenschutzrechtlichen Prüfung werden außer Kraft gesetzt. Um den Artenschutz dennoch zu wahren, muss die zuständige Behörde sicherstellen, dass der Betreiber angemessene und "verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" durchführt. Falls solche nicht existieren, müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten. Bewertet wird dieser anhand bestehender Daten.

Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen sollen künftig nur noch drei Monate dauern. Darüber hinaus müssen die Genehmigungsbehörden bei Photovoltaik-Anlagen auf künstlichen Strukturen nicht mehr prüfen, ob eine UVP nötig ist. Für Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion, das heißt, diese Projekte gelten innerhalb einer Frist automatisch als genehmigt, wenn sie nicht vorher abgelehnt wurden.

Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW werden auf einen Monat begrenzt, solche für Erdwärmepumpen auf drei Monate. Bei Repowering, also der Erneuerung von Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen, wird die UVP auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur bestehenden Anlage oder Leitung begrenzt. Beim Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter bestimmten Umständen komplett entfallen.

Die EU-Notfallverordnung war am 19. Dezember im EU-Energieministerrat beschlossen worden. Sie soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen.

(anw)