Youtube Partnerprogramm: Monetarisierung für Shorts und Creator Music

Ab Februar ist es möglich, mit Youtube Shorts und Musik Geld zu verdienen, der Fund wird aufgelöst. Das Partnerprogramm steht nun mehr Creatoren offen.

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Eine Frau filmt sich beim Backen.

(Bild: Jacob Lund/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Ab Februar 2023 können Menschen, die sogenannte Shorts auf Youtube stellen, damit auch direkt Geld verdienen. Sie werden in das Youtube Partnerprogramm (YPP) aufgenommen, sofern sie noch ein paar weitere Bedingungen erfüllen. Das sichert der Google-Tochter einen gewissen Vorsprung vor anderen Plattformen, bei denen es schwieriger ist, Kurzvideos zu monetarisieren. Zudem wird auch Musik zur potentiellen Einkommensquelle. Alle Partner müssen wegen der Umstellungen den neuen Richtlinien zustimmen.

Wie es auf der Supportseite des YPP heißt, gibt es bereits zehn Möglichkeiten, mit Youtube-Videos Geld zu verdienen. Nun kämen weitere hinzu. Um in das Programm aufgenommen zu werden, bedarf es aktuell mehr als 1000 Abonnenten in den vergangenen 12 Monaten und eine gültige Wiedergabezeit von mindestens 4000 Stunden bei öffentlichen Videos. Oder, und das ist neu: mehr als 1000 Abonnenten und 10 Millionen gültige öffentliche Shorts-Aufrufe in den vergangenen 90 Tagen. Freilich müssen auch alle inhaltlichen Kriterien den Richtlinien für die Teilnahme entsprechen. Dazu gehört etwa, dass Originalinhalte hochgeladen werden. Zuletzt gab es Frust bei Creatorn, weil Videos wegen zu viel Fluchen auch nachträglich de-monetarisiert wurden – Grund ist die Richtlinie für werbefreundliche Inhalte.

Shorts-Ersteller bekommen dann den kompletten Zugang zu allen Formen, Einnahmen zu generieren. Tatsächlich bezieht sich das vor allem auf eine Umsatzbeteiligung an den Anzeigen, die im Shorts Feed gezeigt werden. Anzeigen innerhalb so kurzer Videos sind nicht geplant. Das Geld, so sieht es Youtube vor, "soll dazu dienen, Shorts-Creator für ihre Arbeit zu belohnen und sie bei den Kosten für die Lizenzierung von Musik zu unterstützen". Sie erhalten die Einnahmen aber auch, wenn sie keine Musik in ihren Videos nutzen.

Mit Aufnahme in das YPP bekommt zudem jeder die Möglichkeit, Anzeigen in Videos im Langformat zuzulassen. Änderungen an bestehenden Modellen zur Umsatzbeteiligung gibt es nicht. Allerdings wird mit der Zulassung ins YPP der "Youtube Shorts Fund" abgeschafft. Dazu heißt es: "Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Creator, die Zahlungen aus dem Shorts Fund erhalten haben, mit dem neuen Modell mehr verdienen wird." Ob dem tatsächlich so ist, wird sich zeigen. Erfolg verspricht sich Youtube auch davon, dass es ein größerer Anreiz sei, mehr Inhalte hochzuladen, denn "mit dem Wachstum von Youtube Shorts und der Community steigen also auch die Einnahmen der Creator". Youtube stellt sich also eine Win-Win-Situation vor, deren klare Verlierer Konkurrenten wie Tiktok und Instagram wären – nicht zuletzt dank Netzwerkeffekt.

Zu den weiteren Möglicheiten, mit Videos in lang oder kurz bei Youtube Geld zu verdienen, gehören auch sogenannte Super-Thanks. Sie sind künftig weltweit bei Shorts verfügbar und quasi direkte Finanzspritzen von Zuschauern. Youtube kündigt auch an, Creatoren und Marken für Kooperationen zusammenbringen zu wollen.

Videos können mit Musik untermalt werden. Nutzen die Ersteller Creator Music, eignen sich die Videos dennoch zur Monetarisierung. Diese wird bei Verwendung von etwa bekannten Musikern sonst ausgehebelt. Musiker müssen dafür ihre Stücke freigeben, so entsteht ein großer Katalog mit Titeln, die zur freien Verfügung stehen. Künstler und Inhaber von Musikrechten bekommen ebenfalls Geld, werden ihre Stücke genutzt.

In Kurzvideos können sämtliche Titel aus der Audio-Mediathek genutzt werden – die Shorts können weiterhin monetarisiert werden. Creator Music richtet sich daher an Ersteller des Langformats. Der Katalog hierfür findet sich in Youtube Studio. Die einzelnen Titel sind gekennzeichnet, je nachdem, ob man eine Lizenz erwerben muss oder ob die Musik gegen eine Umsatzbeteiligung verwendet werden kann. Noch ist Creator Music allerdings auf die USA beschränkt.

(emw)