Zahnarzt darf sich im Web darstellen

Eine Schlappe erlitten hat die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz im Rechtsstreit mit dem als "Internet-Zahnarzt" bekannt gewordenen Mediziner Dr.

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Von
  • Adolf Ebeling

Eine Schlappe erlitten hat die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz im Rechtsstreit mit dem als "Internet-Zahnarzt" bekannt gewordenen Mediziner Dr. Michael Vorbeck. Im Hauptverfahren hat das Landgericht Trier am 30.12.1997 die Klage der Ärztekammer auf Verbot der Internet-Darstellung abgewiesen und dem Arzt bestätigt, seine Praxis weiterhin im Web präsentieren zu dürfen; dieses verstoße nicht gegen das Werbeverbot für Mediziner. Konkret wurde Dr. Vorbeck gestattet, die in seiner Praxis tätigen Mitarbeiter vorzustellen, die Lage der Praxis grafisch zu präsentieren, auf Parkplätze und Einrichtungen für Behinderte hinzuweisen, zu informieren über Amalgam, Zahnputztechniken, Kiefergelenkprobleme, Implantate und Parodontitis und last, but not least auch seinen Streit mit der Ärztekammer im Netz darzulegen.

Verboten hingegen wurden das Anbieten von Zahnpflegeartikel sowie von Dienstleistungen mit Preisangaben, zudem Gewinnspiele und das Anlegen von Gästebüchern, weil sich hierin Adressen potentieller Patienten sammeln ließen.

Möglicherweise ist mit diesem Urteil ein Präzedenzfall geschaffen, der bundesweite Bedeutung bekommen könnte, speziell im Hinblick auf die noch ausstehende Verabschiedung der Musterberufsordnung für Ärzte. (ae)