Zeitschriftenverleger klagen gegen EPG-Gebühr

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger will gerichtlich feststellen lassen, dass die VG Media, ein Tochterunternehmen der Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL Group, keinen Anspruch auf die Erhebung von Gebühren für EPG-Daten hat.

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Von
  • Nico Jurran

Die VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen (kurz VG Media), die aktuell 36 Fernseh- und 63 Radiosender vertritt, erhebt seit 2003 Gebühren für die kommerzielle Nutzung und Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, beispielsweise in Hotel- und Pensionsbetrieben. Unterdessen hat die Verwertungsgesellschaft noch eine weitere Einnahmequelle erschlossen: Sie fordert seit dem 1. Januar 2008 eine Gebühr für die Nutzung von Bild- und Wortmaterial zur Darstellung von Fernsehprogrammen in elektronischen Programmführern (EPG). Für den Abruf eines EPG auf Internetseiten verlangt sie nun zwischen 0,02 und 0,04 Cent netto pro Seitenabruf, jährlich jedoch mindestens 2000 Euro. Das Open-Source-Projekt TV-Browser sah sich daraufhin gezwungen, zum Ende 2007 die EPG-Daten von 16 Sendern aus seiner kostenlosen digitalen Fernsehzeitschrift zu nehmen.

Die EPG-Gebühren treffen auch Verlage, die elektronische Programmzeitschriften über das Internet anbieten möchten. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat nun vor dem Landgericht Köln eine negative Feststellungsklage gegen die VG Media eingereicht. Er will gerichtlich feststellen lassen, dass die VG Media keinen Anspruch auf Gebühren für die EPG-Daten hat. Laut VDZ-Justiziar Dirk Platte bestehen erhebliche Zweifel, ob dieses Material überhaupt einen urheberrechtlichen Schutz genießt. Sollte dies der Fall sei, so möchte der VDZ gerichtlich überprüfen lassen, ob die VG Media tatsächlich die Rechte der Sender besitzt, wie sie es stets behauptet; bei der doch recht langen Urheberrechtskette bestünden daran Zweifel.

Der VDZ geht außerdem davon aus, dass die VG Media mit der Einziehung der EPG-Gebühren gegen Kartellrecht verstößt. Bei der Gründung der Gesellschaft durch die ansonsten konkurrierenden Unternehmen ProSiebenSat.1 Media AG und RTL Group (Bertelsmann) war nämlich eine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich, bei der die Geschäftstätigkeit genannt werden musste. Nach Ansicht des VDZ hat die VG Media es versäumt, sich die Erweiterung der Tätigkeit genehmigen zu lassen, um auch EPG-Gebühren erheben zu dürfen.

Sollte die Einschätzung des VDZ zutreffen, so kann dies für die VG Media und ihre Gesellschafter weitreichende Folgen haben. Wenn die EU-Kommission eine kartellrechtswidrige Handlung erkennt, könnte sie die VG Media mit einem Millionen-Bußgeld belegen. Theoretisch kann das Bußgeld bis zu 800 Millionen Euro betragen, da bei der Bemessung der Gesamtjahresumsatz der an der Verwertungsgesellschaft beteiligten Unternehmen von schätzungsweise 7 bis 8 Milliarden Euro zugrunde gelegt wird. Die VG Media selbst erwirtschaftete laut Lagebericht 2007 nur einen Umsatzerlös von rund 28 Millionen Euro. Für die restliche Summe müssten demnach ProSiebenSat.1 und die RTL Group einspringen. Von der VG Media war bislang keine Stellungnahme zu erhalten. (nij)