Zeitungsverleger: ZDF-Microsoft-Kooperation rechtswidrig

Nur wenige Stunden nach dem Startschuß ist der Online-Nachrichtendienst des ZDF, ein Joint-Venture mit Microsoft und dem Nachrichtenkanal NBC, in die Schußlinie der Verbände der Privat-Medien geraten.

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Von
  • Egbert Meyer

Nur wenige Stunden nach dem Startschuß ist der Online-Nachrichtendienst des ZDF, ein Joint-Venture mit Microsoft und dem Nachrichtenkanal NBC, in die Schußlinie der Verbände der Privat-Medien geraten. Sowohl die Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände BDZV und VDZ als auch der Verband der privaten Rundfunkanbieter VPRT halten den neuen Internet-Informationsdienst (http://www.zdf.msnbc.de) für "grundsätzlich rechtswidrig".

Die Verbände erklärten gemeinsam, das Web-Angebot des öffentlich-rechtlichen Senders sei durch bestehende Gesetze und Verträge nicht gedeckt. "Wir haben nichts dagegen, daß das ZDF im Internet aktiv wird, wenn es sich auf programmbegleitende Inhalte beschränkt," sagte BDZV-Sprecher Hans-Joachim Fuhrmann gegenüber c't. "Das derzeitige Angebot bewegt sich jedoch außerhalb des einer öffentlichen Fernsehanstalt zugewiesenen Aufgabenbereichs". Zudem müsse kritisch durchleuchtet werden, wie mit Rundfunk- und Fernsehgebühren einem Software-Giganten der Weg auf dem deutschen Markt geebnet werde.

Fuhrmann sieht sich durch ein Gutachten des Rundfunkrechtlers Christoph Degenhart bestätigt, in dem der Jurist verfassungsrechtliche Bedenken gegen die erweiterte Online-Präsenz des ZDF und die Kooperation mit Microsoft äußert. Demgegenüber erklärte ZDF-Sprecher Walter Kehr, der Online-Nachrichtendienst des ZDF sei lediglich ein Zusatzangebot zum aktuellen Heute-Angebot und somit unstrittig rechtskonform. (em)