Zeuge im Kazaa-Prozess: Filesharing lässt sich überwachen

Der Computerwissenschaftler Leon Sterling sieht bei den Überwachungsmöglichkeiten für Websites und für P2P-Netze keine grundlegenden Unterschiede.

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Eine weitere Zeugenaussage lässt anscheinend Justitias Waage in Australien zu Gunsten der gegen Sharman Networks klagenden Plattenfirmen ausschlagen. Der Betreiber der Filesharing-Plattform Kazaa sei sehr wohl in der Lage, unautorisierten Dateientausch zu unterbinden und die Nutzer vor Copyright-Verletzungen zu warnen, sagte der Zeuge Professor Leon Sterling aus, der an der Universität von Melbourne künftige Softwareentwickler unterrichtet.

In zwei eidesstattlichen Erklärungen legt der Hochschullehrer seine Analye des Kazaa Media Desktop (KMD) dar, berichten australische Medien. Er sei zu der Ansicht gekommen, ob ein System zentral gesteuert werde oder über P2P funktioniere, sei kein grundlegender technischer Unterschied, sondern nur eines im Detail. Über ein P2P-Netzwerk ließen sich in gleicher Weise Nutzungsdaten sammeln wie über eine Website. Schließlich benötigten die Knotenpunkte in einem P2P-Netz ebenso Informationen über den Aufenthaltsort von Daten.

Zudem meint Sterling, Sharman Networks warne bisher zwar schon vor Urheberrechtsverletzungen, doch nicht auf eine Weise, dass die Nutzer tatsächlich auf die Problematik aufmerksam würden. Auch sei es in Kazaa möglich, Dateien mit der Erweiterung mp3 zu beobachten und beispielsweise Dateinamen mit Bandnamen auszusortieren.

Der Prozess gegen Sharman Networks begann vergangene Woche Montag in Sydney. Die Kläger, sechs australische Plattenfirmen, wollen nachweisen, dass der Kazaa-Betreiber für illegales Treiben verantwortlich gemacht werden könne. Ähnlich wie Sterling hatte vergangene Woche ein Vertreter des US-amerikanischen Unternehmens MediaSentry behauptet, mit den auch Kazaa-Nutzern zur Verfügung stehenden Mitteln könne illegaler Dateientausch unterbunden werden. (anw)