Zeugenaussagen im Microsoft-Prozess kommen unter Verschluss

Microsoft hatte mit dem Antrag Erfolg, zukünftige Zeugenaussagen im Anti-Trust-Verfahren der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen zu müssen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die US-Richterin Coleen Kollar-Kotelly hat einem Antrag von Microsoft stattgegeben, nachdem zukünftige Zeugenaussagen im fortdauernden Anti-Trust-Verfahren gegen den Software-Konzern der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht werden müssen. Von dieser Regelung betroffene Medien dürfen allerdings beim Gericht dagegen Protest einlegen.

Microsoft hatte Anfang Januar beim zuständigen US-Bezirksgericht beantragt, dass eine anders lautende Anordung des Gerichts aufgehoben wird. Nach der früheren Gerichtsentscheidung mussten Abschriften von Zeugenvernehmungen unter Eid -- unter anderem die Zeugenaussagen von Microsoft-Gründer Bill Gates -- der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Zur Begründung verwiesen die Microsoft-Anwälte darauf, dass das US-Justizministerium jetzt nicht mehr an dem Prozess beteiligt sei. Die Anordnung des Gerichtes beruhe aber auf dem Publicity in Taking Evidence Act, der nur gültig sei, wenn die US-Bundesregierung ein Anti-Trust-Verfahren anstrenge.

Die Richterin schloss sich nach US-Medienberichten der Argumentation der Microsoft-Anwälte an -- die Vetreter der neun noch klagenden US-Bundesstaaten legten keinen Protest ein. Allerdings gestattete die Richterin betroffenen Medien, sich mit eigenen Anträgen in das Verfahren einzuschalten. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass Medienvertreter bei der kommenden mündlichen Verhandlung vor Gericht aussagen werden. Verschiedene Medien, darunter die New York Times, hatten eine Gegenklage angekündigt, falls dem Antrag von Microsoft stattgegeben wird. (wst)