"e-Bürgerdienste-Gesetz" in Baden-Württemberg verabschiedet

Der Landtag von Baden-Württemberg hat Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste verabschiedet.

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Von
  • Christian Rabanus

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner gestrigen Plenarsitzung ein "Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste unter Verwendung der digitalen Signatur (e-Bürgerdienste-Gesetz)" (Drucksache 12/5240) verabschiedet. Der unter Federführung des baden-württembergischen Innenministeriums erarbeitete Gesetzentwurf soll den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln in der öffentlichen Verwaltung befördern und letztlich die Möglichkeit eröffnen, dass Behördengänge weitgehend überflüssig werden. "Denn Zeit ist Geld", sagte Innenminister Thomas Schäuble.

Das Gesetz ermächtigt für bestimmte Bereiche die zuständigen Ministerien zur Erlassung von Verordnungen, dass bestimmte Verwaltungsvorgänge nicht mehr schriftlich sondern elektronisch übermittelt werden können. Bei elektronischer Übermittlung darf ebenfalls verordnet werden, dass landesrechtlich vorgegebene Pflichten zum persönlichen Erscheinen außer Kraft zu setzen sind. Um die Authentizität der übermittelten Dokumente zu gewährleisten, legt das Gesetz fest, dass alle elektronischen Transaktionen mit einer dem Bundesgesetz von 1997 entsprechenden elektronischen Signatur versehen sein müssen.

Elektronische Verfahren dürfen dem Gesetz entsprechend zukünftig in den Bereichen Meldewesen, Bauwesen, Schulwesen, Hochschulwesen, kommunales Steuer- und Abgabenrecht, Umweltschutz, Statisitk im Landesbereich und Wahlrecht zur Anwendung kommen. Allerdings muss weiterhin dort schriftlich agiert werden, wo dies das Bundesrecht explizit vorschreibt. Schäuble sieht diesbezüglich einen deutlichen Verbesserungsbedarf im Bundesrecht und hat die Einbringung eine Bundesratsentschließung angekündigt, in der er die Einführung von Experimentierklauseln oder die Verabschiedung eines Erprobungsgesetzes fordert. (chr)